Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung

Nach den Verordnungen der EU über die Gemeinsame Agrarpolitik gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Landes Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung.

Insbesondere betrifft das Investitionen

  •     zur Verbesserung der Bienenhaltung, -gesundheit und -zucht
  •     zur Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen
  •     für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
    über die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln für Imkerinnen, Imker und Imkervereinigungen.

Ab dem 1. Januar 2023 begann eine neue Förderperiode.
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung vom 30. September 2023 wurde am 30. Oktober 2023 im Amtsblatt M-V veröffentlicht.

Anträge auf Zuwendungen zu o. g. Richtlinie für das Imkereijahr 2024 müssen bis zum 30. November 2023 bei der Bewilligungsbehörde, also im LALLF, eingegangen sein.