Berufsausbildungsvertrag (BAV)

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen und die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Hierfür stehen Ihnen die folgenden Hinweise und Formulare zur Verfügung.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre/ Ihr Ausbildungsberaterin/ Ausbildungsberater selbstverständlich zur Verfügung.

 

Kontakt

Ausbildungsberater/ Ausbildungsberaterin

 

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Dezernat 140
E-Mail: zustaendige_stelle@lallf.mvnet.de
Postadresse: PF 102064 in 18003 Rostock
Dienstsitz: Bockhorst 1 in 18273 Güstrow