Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung

Nach den Verordnungen der Europäischen Union über die gemeinsame Agrarpolitik gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Landes Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung.

Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung vom 30. September 2023 (AmtsBl. M-V S. 707).

Zuwendungen können für die Maßnahmen

  •  Schulungen zum Aufbau, der Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens (Landesverband der Imker M-V e. V.)
  •  Investitionen zur Verbesserung der Bienenhaltung, -gesundheit und -zucht und der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen sowie für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Imkerinnen, Imker und Imkervereinigungen)
  •  Maßnahmen zur Unterstützung der Analyse von Bienenzuchterzeugnissen (Landesverband der Imker M-V e. V.)
  •  Maßnahmen zur Bienenvölkervermehrung, -erhaltung und Bienenzucht (Landesverband der Imker M-V e. V.)

gewährt werden.

Anträge auf Zuwendungen für Investitionen für das Imkereijahr 2024/2025 müssen bis zum 30. November 2024 bei der Bewilligungsbehörde, LALLF Rostock, eingegangen sein.