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Für das Verwaltungshandeln der Fischereibehörde und der für die Erteilung des Fischereischeins und die Durchführung der Prüfung zuständigen Kommunalbehörden sind von den Antragstellern Gebühren zu entrichten. Die Gebühren sind in der Verwaltungskostenverordung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft bestimmt worden (siehe Rechtsvorschriften > Landesrecht).
Ein Überblick über die wichtigsten Gebühren und Entgelte ist in den folgenden Tabellen dargestellt.
zuletzt geändert am: 27.11.2006

