Organisation und Abteilungen
Abteilungen
Abt. 1 Zentrale Aufgaben
- Organisation, Recht, Haushalt, Personal, IT, Dokumentation und Analyse
Abt. 2 Tierseuchendiagnostik
- Pathologie, Molekularbiologie, Serologie, Virologie, Bakteriologie, Parasitologie
Abt. 3 Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchung
- chem. / mikrobiol. Untersuchung Lebens-/Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika
Abt. 4 Pflanzenschutzdienst
- Integr. Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit, Planzenschutzmittelkontrolle, Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
Abt. 5 Schadstoff- und Rückstandsanalytik
- Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, org. Kontaminanten, pharmakologisch wirksame Stoffe und Mykotoxine
Abt. 6 Veterinärdienste und Landwirtschaft
- Lebensmittelhygienischer u. epidemiologischer Dienst, Überwachung pfl.u.tier. Erzeugnisse,Tierschutz, Tierzucht, Tierarzneimittel-, Futtermittelüberwachung, ökol. Landbau
Abt. 7 Fischerei und Fischwirtschaft
- Fischereiaufsicht, Fischereiverwaltung, Fischereiförderung
Aufgaben
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat seinen Hauptsitz in Rostock sowie 4 Nebenstellen in Neubrandenburg, Greifswald, Schwerin und Groß Nemerow. Zu den Aufgaben des Amtes gehören insbesondere:
- Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben bei der Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten als diagnostische Leistung,
- Fachdienste für die amtliche Tierarzneimittelüberwachung, Epidemiologie, Lebensmittel, Tierhaltung und Tierschutz,
- Durchführung der amtlichen Lebensmitteluntersuchung einschließlich Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Bedarfsgegenstände als diagnostische Leistung sowie bestimmter Futtermitteluntersuchungen,
- Wahrnehmung zentraler Überwachungsaufgaben und behördlicher Sachverständigentätigkeit.
- die Fischereiaufsicht nach § 24 Fischereigesetz vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153),
- die Registrierung der Fischereifahrzeuge und Führung der Fischereistatistik,
- die Erteilung von Fischereischeinen und Angelberechtigungen sowie Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Fischerei und
- die Durchführung von Förderungsmaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU.
Als zuständige Behörde im Sinne von § 34 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes sowie des Saatgutverkehrsgesetzes hat das Landesamt folgende Aufgaben:
- Überwachung der Pflanzenbestände und Vorräte auf das Auftreten von Schadorganismen,
- Überwachung des Verkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen,
- Beratung, Aufklärung und Schulung sowie Durchführung des Warndienstes,
- Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen,
- amtliche Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutztechnik,
- Durchführung von Versuchen und Untersuchungen im Rahmen der o. g. Aufgaben,
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Pflanzenschutzgesetzes,
- Überwachung des Saatgutverkehrs.
Qualitätsmanagement
Bereits seit März 1999 sind die Laborbereiche des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V akkreditiert. Alle fünf Jahre wird ein Reakkreditierungsverfahren durchgeführt.
Das Amt verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 17025. Es wird ständig weiterentwickelt und verbessert, so dass auch die Kriterien gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfüllt werden.
Ziel des Amtes ist es, die Untersuchungen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden in guter fachlicher Qualität durchzuführen. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen regelmäßig an Eignungsprüfungen teil, um die nationale und internationale Vergleichbarkeit und die Zuverlässigkeit der erzielten Ergebnisse nachzuweisen.
Durch kontinuierliche Überprüfung der Abläufe in den Laboratorien mittels interner Audits und Managementbewertungen wird sichergestellt, dass die erreichte Qualität gehalten wird. Die Ergebnisse der Bewertungen werden für Verbesserungen und eine stete Weiterentwicklung genutzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit den Qualitätsdokumenten vertraut und wenden sie in der täglichen Arbeit an. Schulungen und Fortbildungen sind regelmäßig im Arbeitsplan, damit die fachliche Kompetenz erhalten bleibt bzw. optimiert wird.
Neue Anforderungen an Arbeitsaufgaben, z. B. durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, werden aufgenommen und durch sofortige Anpassung in der Arbeit umgesetzt.
Ein weiterer Aspekt des Qualitätsmanagements ist die Zusammenarbeit mit den Kunden. Deshalb stellt das Landesamt sicher, dass sein akkreditierter Bereich regelmäßig mit den Auftraggebern in Kontakt bleibt. Somit kann ein fortwährender Informationsaustausch gewährleistet werden.
Die Kunden erhalten auf Wunsch auch Einsicht in die Unterlagen des Qualitätsmanagementsystems.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen der Kontroll- und Überwachungstätigkeit des LALLF sind zurzeit dabei, im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes M-V ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO/IEC 17020 sowie DIN EN ISO 9000 ff. einzuführen.