Handelsklassenüberwachung: Geflügel und Geflügelteilstücke
In Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Geflügelschlachtbetriebe tätig.
Grundlagen der Handelsklassenkontrollen sind ebenfalls das Handelsklassengesetz, die EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch sowie die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.
Auf dem Gebiet der Geflügelfleischproduktion ist die Einhaltung der handelsklassenrechtlichen Bestimmungen zu überwachen, wobei erweiternd die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften als auch die Einhaltung des Fremdwassergehaltes bei ganzen Schlachtkörpern (Hähnchen), wie auch bei Teilstücken (Hähnchen und Puten) zu kontrollieren ist.
Das gilt für alle Vermarktungsstufen.