NEUE INFORMATIONEN!!!
Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards, ISPM Nr. 15 (Stand Januar 2012) | LINK - PDF (752 KB) |
Auszug aus der Pflanzenbeschauverordnung (Stand 20.01.2012) | PDF (27 KB) |
Zusammengefasste Änderungen des IPPC Standards ISPM Nr. 15 (Stand 25.03.2010) | PDF (131 KB) |
Informationen für Verpackungsmittelhersteller und Hitzebehandler (Stand 29.03.2010) | PDF (110 KB) |
Auszug aus der Leitlinie zur Dokumentation (Stand 23.02.2012) | PDF (34 KB) |
Gesetzliche Grundlagen Verpackungsholz:
- IPPC Standard, ISPM Nr. 15, FAO, 2003, Ergänzungen aus dem Jahr 2009
- Pflanzenbeschauverordnung (PBVO), zuletzt geändert durch 9. Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2927).
- Richtlinie 2000/29/EG, Anhang IV
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06. Februar 2012 (BGBl. I, S.148) in der jeweils gültigen Fassung
- Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM Nr. 15
Ziel des IPPC Standards, ISPM Nr. 15:
- Internationale Harmonisierung von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen, mit dem Ziel den Handel zu vereinfachen und die Anwendung von ungerechtfertigten Maßnahmen als Handelshemmnisse zu vermeiden.
- Reduzierung des Risikos der Einschleppung und / oder Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen in Verbindung mit Holzverpackungsmaterial (einschließlich Stauholz) aus Rohholz von Nadel- und Laubbäumen.
- Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Merkblatt; Hintergrundinformationen
- Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus)
Merkblatt; Hintergrundinformationen
Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15:
- Die oben genannte Leitlinie gilt für Verpackungsmaterial aus Rohholz von Nadel- und Laubbäumen mit einer Mindeststärke
über 6 mm.
- Betroffen ist Holzverpackungsmaterial, das aus massivem Holz hergestellt wurde oder massives Holz beinhaltet wie
- Paletten,
- Stauholz,
- Lattenkisten,
- Kanthölzer,
- Kabeltrommeln,
- Spulenkörper,
- Kisten,
- Packkisten,
- Lastenträger,
- Paletteneinfassungen und
- Stützbalken.
- Nicht unter diese Regelungen fallen Holzverpackungen, die ganz aus Holzwerkstoffen bestehen, wie
- Sperrholz,
- Pressholz,
- Holzfaserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Leim, Hitze und Druck oder einer Kombination davon hergestellt wurden
(z.B. Spanplatten, OSB-Platten, MDF-Platten)
- Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden,
- Geschenkkästen für Wein, Zigarren und anderen Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das in einer Weise behandelt oder
hergestellt worden ist, die sie von Schadorganismen befreit,
- Sägemehl,
- Holzspäne,
- Holzwolle
- Hölzerne Bestandteile, die dauerhaft mit Transportmitteln und Containern verbunden sind.
- Verblautes Holz stellt im Sinne des ISPM Nr. 15 kein negatives Kriterium dar.
Nutzung von entrindetem Holz:
- Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein,
- Zulässig sind Rindenreste von:
- weniger als 3 cm Breite, ungeachtet der Länge
- mehr als 3 cm Breite, wenn die Gesamtoberfläche der einzelnen Rindenstücke weniger als 50 cm² beträgt
Welche Betriebe sind zu registrieren:
- Betriebe, die für Verpackungen vorgesehenes Holz oder fertige Holzverpackungen zum Export in Nicht-EU-Länder behandeln,
- Hersteller von Verpackungsmitteln aus behandeltem Holz, die zum Export in Nicht-EU-Länder vorgesehen sind,
- Ausführer von Waren in Nicht-EU-Länder, die selbst an der Erstellung der Verpackung beteiligt sind,
(z.B. in eigener Regie Container mit Stauholz zum Export stauen).
Wie erfolgt die Registrierung:
- Die Registrierung und die Erteilung einer Registriernummer durch das LALLF erfolgt auf Antrag der Betriebe.
In Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Prüfeinrichtungen für Hitzebehandlungskammern:
Ingenieur und Sachverständigenbüro
Oswaldo Meirich
Bahnhofstr. 21
07368 Remptendorf
Tel.: 036640 / 3000
info@svom.de
PLUTA-Sachverständigenbüro
Inh. Frank Pluta
Wennigser Ring 12A
49326 Melle
Tel.: 05422 / 7046805
info@pluta-control.de
PLUTA-Sachverständigenbüro - Außenstelle Hamburg
Inh. Frank Pluta
Grillenweg 38
22523 Hamburg
Tel.: 040 / 870 985 64
Lauber GmbH Trocknungstechnik
Obere Schlossstraße 110
73553 Alfdorf
Tel.: 07172 / 93830-0
SGS Germany GmbH
Zweigniederlassung Herne
Baukauer Straße 98
44653 Herne
Tel.: 02323 / 9265277
jens.lübbersmeyer@sgs.com
Herausgeber: | Pflanzenschutzdienst des LALLF M-V |
Verfasser: | Ute Schumann |
Adresse: | Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock |
Telefon: | 0381-4035422 |
E-Mail: | ute.schumann@... |
zuletzt geändert am: 02.04.2012




