Informationen zum Verpackungsholz/ISPM Nr. 15



NEUE INFORMATIONEN!!!

Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards, ISPM Nr. 15 (Stand Januar 2012)

LINK - PDF (752 KB)

Auszug aus der Pflanzenbeschauverordnung (Stand 20.01.2012)

PDF (27 KB)

Zusammengefasste Änderungen des IPPC Standards ISPM Nr. 15 (Stand 25.03.2010)

PDF (131 KB)

Informationen für Verpackungsmittelhersteller und Hitzebehandler (Stand 29.03.2010)

PDF (110 KB)

Auszug aus der Leitlinie zur Dokumentation (Stand 23.02.2012)

PDF (34 KB)

 

Gesetzliche Grundlagen Verpackungsholz:

  • Richtlinie 2000/29/EG, Anhang IV
  • Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06. Februar 2012 (BGBl. I, S.148) in der jeweils gültigen Fassung

  • Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM Nr. 15

Ziel des IPPC Standards, ISPM Nr. 15:

  • Internationale Harmonisierung von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen, mit dem Ziel den Handel zu vereinfachen und die Anwendung von ungerechtfertigten Maßnahmen als Handelshemmnisse zu vermeiden.
  • Reduzierung des Risikos der Einschleppung und / oder Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen in Verbindung mit Holzverpackungsmaterial (einschließlich Stauholz) aus Rohholz von Nadel- und Laubbäumen.

          - Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
            Merkblatt; Hintergrundinformationen
          - Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus)
            Merkblatt; Hintergrundinformationen


Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15:

  • Die oben genannte Leitlinie gilt für Verpackungsmaterial aus Rohholz von Nadel- und Laubbäumen mit einer Mindeststärke
    über 6 mm.
  • Betroffen ist Holzverpackungsmaterial, das aus massivem Holz hergestellt wurde oder massives Holz beinhaltet wie
    - Paletten, 
    - Stauholz,
    - Lattenkisten,
    - Kanthölzer,
    - Kabeltrommeln,
    - Spulenkörper,
    - Kisten,
    - Packkisten,
    - Lastenträger,
    - Paletteneinfassungen und
    - Stützbalken.
  • Nicht unter diese Regelungen fallen Holzverpackungen, die ganz aus Holzwerkstoffen bestehen, wie
    - Sperrholz,
    - Pressholz,
    - Holzfaserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Leim, Hitze und Druck oder einer Kombination davon hergestellt wurden 
      (z.B. Spanplatten, OSB-Platten, MDF-Platten)
    - Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden,
    - Geschenkkästen für Wein, Zigarren und anderen Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das in einer Weise behandelt oder
      hergestellt worden ist, die sie von Schadorganismen befreit,
    - Sägemehl,
    - Holzspäne,
    - Holzwolle
    - Hölzerne Bestandteile, die dauerhaft mit Transportmitteln und Containern verbunden sind.
  • Verblautes Holz stellt im Sinne des ISPM Nr. 15 kein negatives Kriterium dar.

Nutzung von entrindetem Holz:

  • Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein,

  • Zulässig sind Rindenreste von:
    - weniger als 3 cm Breite, ungeachtet der Länge
    - mehr als 3 cm Breite, wenn die Gesamtoberfläche der einzelnen Rindenstücke weniger als 50 cm² beträgt

Welche Betriebe sind zu registrieren:

  • Betriebe, die für Verpackungen vorgesehenes Holz oder fertige Holzverpackungen zum Export in Nicht-EU-Länder behandeln,
  • Hersteller von Verpackungsmitteln aus behandeltem Holz, die zum Export in Nicht-EU-Länder vorgesehen sind,
  • Ausführer von Waren in Nicht-EU-Länder, die selbst an der Erstellung der Verpackung beteiligt sind,
    (z.B. in eigener Regie Container mit Stauholz zum Export stauen).


Wie erfolgt die Registrierung:

  • Die Registrierung und die Erteilung einer Registriernummer durch das LALLF erfolgt auf Antrag der Betriebe.

In Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Prüfeinrichtungen für Hitzebehandlungskammern:

Ingenieur und Sachverständigenbüro
Oswaldo Meirich

Bahnhofstr. 21
07368 Remptendorf
Tel.:    036640 / 3000
info@svom.de

PLUTA-Sachverständigenbüro
Inh. Frank Pluta
Wennigser Ring 12A
49326 Melle
Tel.:   05422 / 7046805
info@pluta-control.de

PLUTA-Sachverständigenbüro - Außenstelle Hamburg
Inh. Frank Pluta
Grillenweg 38
22523 Hamburg
Tel.:   040 / 870 985 64

Lauber GmbH Trocknungstechnik
Obere Schlossstraße 110
73553 Alfdorf
Tel.:    07172 / 93830-0

SGS Germany GmbH
Zweigniederlassung Herne

Baukauer Straße 98
44653 Herne
Tel.:    02323 / 9265277
jens.lübbersmeyer@sgs.com

Herausgeber:

Pflanzenschutzdienst des LALLF M-V

Verfasser:

Ute Schumann

Adresse:

Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock

Telefon:

 0381-4035422

E-Mail:

ute.schumann@...



zuletzt geändert am: 02.04.2012