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Regeln für die Vermarktung von Fischereierzeugnissen

Die Europäische Union hat auch für die Vermarktung von Fischereierzeugnissen neben den bestehenden hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch entsprechende fischereirechtliche Regelungen in der Kontrollverordnung (VO(EG)Nr.1224/2009) und der Verordnung über die Marktorganisation (VO(EG)Nr.104/2000) erlassen.

 

Diese Vorschriften betreffen

  • die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen (der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei),
  • das Wiegen der angelandeten Fischereierzeugnisse (der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei),
  • die Klassifizierung der Fischereierzeugnisse (der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei) (Einteilung in Lose, Frischeklassen und Größenklassen im Rahmen des Erstverkaufes),
  • die Fischetikettierung (Informationen in der Handelskette bis zum Endverbraucher zu Handelsname, Fangmethode und Fanggebiet),
  • die Intervention (Eingriffe in den Markt der Seefische bei Überangebot unter Einhaltung von Mindestpreisen für Fischereierzeugnisse),
  • die Dokumentation bei Transport von Fischereierzeugnissen (der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei) und
  • die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen (der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei, der Binnenfischerei und der Aquakultur).


zuletzt geändert am: 27.10.2011