Suche
Elektronisches Logbuch [ERS] und Schiffsüberwachungssystem [VMS]
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20.11.2009 (Kontrollverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates vom 22. Mai 2006 über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts (ABl. EG Nr. L 160/S. 1ff. vom 14.06.2006),
- Verordnung (EG) Nr. 391/2007 der Kommission vom 11. April 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen
- Beschluss der Kommission vom 16. Dezember 2009 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben der Mitgliedstaaten für bestimmte Vorhaben im Bereich Fischereiüberwachung und -kontrolle
Mit der neuen Kontrollverordnung wird die Einführung eines elektronischen Logbuches und die Ausrüstung von Fischereifahrzeugen mit dem Schiffsüberwachungssystem neu bestimmt. Für die betroffenen Fischereibetriebe ist Nachfolgendes wichtig:
1. ERS ausrüstungspflichtig sind:
- ab 01.01.2010 alle Fischereifahrzeuge von 24m oder mehr Lüa
- ab 01.07.2011 alle Fischereifahrzeuge von 15 m bis unter 24m Lüa
- ab 01.01.2012 alle Fischereifahrzeuge von 12 m bis unter 15m Lüa
Ausnahmen von dieser Ausrüstungspflicht können nach Art. 15, Abs. 4 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 für Fischereifahrzeuge von 12 m bis unter 15m Lüa zugelassen werden.
2. VMS ausrüstungspflichtig sind::
- ab 01.01.2012 alle Fischereifahrzeuge von 12 m bis unter 15m Lüa
Ausnahmen von dieser Ausrüstungspflicht können nach Art. 9, Abs. 5 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zugelassen werden.
Fragen ? finanzielle Beteiligung - Verantwortlichkeit ? Zuständigkeit
Verantwortlich für die Umsetzung/Installation an Bord der Fischereifahrzeuge ist der jeweilige Fischereibetrieb.
Über Ausnahmen von der VMS und oder ERS - Ausrüstungspflicht entscheidet die BLE auf schriftlichen Antrag hin.
Für organisatorische Fragen zur Ausrüstung mit Satellitenanlagen, sowie dem elektronischen Logbuch stehen Ihnen bei der BLE in Hamburg,
a) Herr Wern Tel.: 040/306860511,
b) Frau Gromke Tel.: 040/306860506,
c) Frau Kluckow Tel.: 040/306860505 gern zur Verfügung. Für Anfragen an die BLE per E-Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: elog@ble.de.
Für technische Rückfragen steht Ihnen Herr Schlenkermann von der Fa. IKS telefonisch unter 0176/13018904 oder 04103/7031666 zur Verfügung.
Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sieht folgende Höchstbeträge als erstattungsfähige Ausgaben vor:
VMS-Anlage 1.500 ?, die finanzielle Beteiligung beträgt 50 v.H., (ab 11.Juli 2011 gem. Finanzierungsentscheidung (2011/431/EU) beträgt die finanzielle Beteiligung 90 v.H. bei VMS-Anlagenkosten bis 2.500 ?),
ERS-Anlage 3.000 ?, die finanzielle Beteiligung beträgt 90 v.H.,
sog. Kombi-Anlagen (VMS+ERS) 4.500 ?. die finanzielle Beteiligung beträgt 90 v.H..
Für Fragen der finanziellen Beteiligung durch die Gemeinschaft stehen für alle Fischereifahrzeuge aus M-V im LALLF
Herr Paulisch Tel.: 0381/40 35 721 und
Herr Schmitt Tel.: 0381/40 35 710 gern zur Verfügung.
Anträge auf Erstattung können soweit noch nicht vorhanden beim LALLF angefordert werden.
zuletzt geändert am: 15.08.2011

