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Tollwut in Mecklenburg-Vorpommern

- Fuchs und Marderhund zur Untersuchung in das LALLF eingesandt.
Tödliche Krankheit
Tollwut ist eine durch Infektion mit Viren hervorgerufene Krankheit des Menschen und der Säugetiere mit schwerer, fast immer tödlich endender Gehirnentzündung.
Die Hauptgefahr einer Ansteckung besteht bei Kontakt mit einem infizierten, tollwütigen Tier. Mit dem Speichel kann bei Biss- und Kratzverletzungen der Haut und Schleimhäute das Virus übertragen werden. Auch über kaum wahrgenommene kleinste Verletzungen ist bei Kontakt mit virushaltigen Kadavern eine Infektion möglich.
Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern
Tollwut ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche und wird daher schon seit vielen Jahren systematisch durch Untersuchung verendeter und erlegter Füchse und anderer Tiere überwacht. So betrug der Anteil tollwütiger Füchse in den Jahren 1989 und 1990 jeweils 26 % von je 1300 untersuchten Füchsen. Diese Füchse infizierten regelmäßig auch Haustiere, so dass in denselben Jahren bei 141 bzw. 109 aller untersuchten Haustiere (das sind jeweils 8,3 %) Tollwut festgestellt werden musste.
Die infizierten Haustiere (Hunde, Katzen, Rinder, Schafe) stellten eine gefährliche Infektionsquelle für die Menschen dar.
Schluckimpfung der Füchse
(Orale Immunisierung der Füchse = OIF-Programm des Landes M-V)
Anfang bis Mitte der 1990er Jahre wurde in M-V die Tollwut durch eine straff organisierte Schluckimpfung der Füchse bekämpft. Es wurden flächendeckend mit Impfvirus präparierte Köder ausgelegt. Die Köderaufnahme und der Impfschutz wurden durch Knochen- und durch serologische Untersuchungen bei den Füchsen überwacht.
Tilgung der Fuchstollwut
Dadurch gelang es, den Anteil tollwütiger Füchse über 4,00 % im Jahr 1992 (2500 Untersuchungen) und 0,25 % im Jahr 1993 (2400 Untersuchungen) auf Null zu senken (1994: 1700 Untersuchungen). 1995 wurde der letzte Tollwutfall bei einem Fuchs in M-V festgestellt. Seither werden jährlich planmäßig zwischen 2700 und 1100 Füchse auf Tollwut untersucht.

- Tollwutuntersuchungen bei Haustieren
Erlöschen der Tollwut bei Haustieren
Seit 1995 ist die Tollwut bei Haustieren nicht mehr aufgetreten. Dennoch werden zur Überwachung weiter jährlich zahlreiche Tiere untersucht (z. B. 69 Haustiere 2006, 47 Haustiere 2007).
Sonderfall Fledermaustollwut
Bei Flederrmäusen kann ein von der Fuchstollwut unabhängiges Tollwutvirus auftreten. Es ist als European Bat Lyssavirus-1, Genotyp 5 eingruppiert. Betroffene Fledermäuse sind krank und meist flugunfähig. Sie verenden bald. Daher werden sie leichter als gesunde Tiere aufgefunden. Auch das Virus der Fledermaus-Tollwut kann für den Menschen tödlich sein. Fledermaus-Tollwut wurde in M-V in Einzelfällen festgestellt:
2 x 1993 in Rostock und in Ueckermünde
1 x 1995 in Penzlin (Kreis Waren)
1 x 2006 in Rostock
1 x 2007 in Mirow
Von 1991 bis 2007 wurden 98 Fledermäuse untersucht. Davon hatten 5 (5,1 %) Tollwut. Dies zeigt, dass bei krank oder tot aufgefundenen Fledermäusen immer wieder mit Tollwut gerechnet werden muss. Sie dürfen deshalb keinesfalls angefasst werden. Auch Katzen müssen von ihnen ferngehalten werden.

- An Tollwut gestorbene Breitflügelfledermaus.
Fazit
- Seit 1996 ist die durch Füchse verbreitete Tollwut in M-V getilgt.
- In einzelnen Jahren werden einzelne Fälle von Fledermaus-Tollwut festgestellt.
- Mit einem Landesprogramm (jährlich ca. 1900 Untersuchungen im LALLF) wird die Tollwutfreiheit überwacht.
Unbedingt beachten:
- Kranke/verletzte oder gestorbene Tiere nicht mit bloßen Händen berühren.
- Bei Verdacht auf Tollwut das für den Kreis zuständige Veterinäramt informieren.
- Bei aufgefundenen jagdbaren Wildtieren zuständigen Jagdausübungsberechtigten informieren.
Bei weiteren Fragen:
LALLF Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
Abteilung Tierseuchendiagnostik
Tollwutlabor Tel.: 0381/4035212 Fax: 0381/4035295
Faltblatt: Tollwut in Mecklenburg-Vorpommern? (pdf, 90 KB)
Stand der Informationen: Juli 2008
zuletzt geändert am: 20.05.2010

