Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Tierzucht

Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Tierzucht
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt zur Förderung der Zucht von Tieren nach Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 und nach Tierschutzgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl.S.3294) und zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Kleintierzuchtverbände Zuwendungen.
Grundlage bildet der Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht (Stand 26.06.2008).
Zuwendungsberechtigt sind anerkannte Züchtervereinigungen nach § 2 Nr. 2 des Tierzuchtgesetztes, die ihren räumlichen Tätigkeitsbereich in Mecklenburg-Vorpommern haben sowie der Landesverband der Rassegeflügelzüchter M-V e. V., der Landesverband der Rassekaninchenzüchter M-V e. V., der Landesverband der Imker M-V e. V. und der Landesverband der Buckfastimker M-V e. V.
Es werden Mittel bereitgestellt für Tiere, die in einem Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind oder nach einem in M-V anerkannten Zuchtprogramm gezüchtet werden und der Besitzer seinen ständigen Wohn- Betriebssitz in M-V hat. Die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung muss den tierzuchtrechtlichen Regelungen entsprechen.
Gefördert werden:
- das Anlegen und Führen von Herdbüchern (Zuchtbüchern),
- Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der
Tiere (Leistungsprüfung),
- in der Kleintierzucht zusätzlich tierzüchterische Leistungsvergleiche insbesondere
landestypischer Rassen, Bewirtschaftung von Bienenbeleg- und
-besamungsstellen, Preisrichterausbildung
zuletzt geändert am: 12.08.2011

