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Ansprechpartner

Christel Schimitschek

Gesundheitliche Risiken

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Ausschuss Tätowiermittel

Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln

Gesundheitsgefahren durch Tätowierungen und Permanent Make-Up

Vortrag: Gesundheits- bzw. Allergierisiko durch Modeschmuck und Tattoos

Links

Resolution des Europarates zu Anforderungen und Sicherheitskriterien bei Tätowierfarben und Permanent-Make-Up

CVUA Karlsruhe: Untersuchungsprojekt 2010 ?Tätowierfarben"

Merk- und Infoblätter

Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios

 

Mittel zum Tätowieren


Was wird untersucht?

Die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für kosmetische Mittel gelten auch für Mittel zum Tätowieren (Tätowierfarben, Tattoo colours, Tattoo ink) und vergleichbare Stoffe, die zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden und dort, auch vorübergehend, verbleiben. Konkrete Regelungen wurden mit der Tätowiermittel-Verordnung erlassen.



zuletzt geändert am: 16.08.2011