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TSE - Labordiagnostik im LALLF M-V (Stand Juni 2008)

Allgemeines
Die BSE-Erkrankung des Rindes und die Traberkrankheit (Scrapie) beim Schaf gehören wie verschiedene Erkrankungen des Menschen (z.B. Creutzfeld-Jakob-Krankheit, Kuru) zu den Prionen-Erkrankungen. Diese werden aufgrund der histologisch nachweisbaren typischen schwammartigen Veränderungen im Gehirn als Transmissible (= übertragbar) Spongiforme
(= schwammförmig) Encephalopathien (TSE) bezeichnet.
Auslöser der TSE-Erkrankungen sind von der normalen Form des Prionen-Proteins (PrPc) abweichende Prionen-Proteine (PrPres). Das PrPc ist auf Zellen des lymphatischen Systems und des ZNS vorhanden. Es kann spontan (z.B. durch Mutation im Prionen-Gen) oder durch Infektion mit PrPres (z.B. bei BSE) in die krankmachende veränderte Form umgewandelt werden. 

Untersuchungsaufgaben
Im LALLF M-V werden durchgeführt:

  1. Pflichtuntersuchung aller über 30 Monate alten Schlachtrinder und aller über 24 Monate alten verendeten bzw. aus besonderem Grund (z.B. BSE-Verdacht) getöteten Rinder auf BSE
  2. Stichprobenuntersuchungen von über 18 Monate alten geschlachteten und verendeten Schafen und Ziegen und Pflichtuntersuchung aller aus besonderem Grund (z.B. Scrapie- oder BSE-Verdacht) getöteten Schafe und Ziegen
  3. Stichprobenuntersuchungen von anderen Tieren z.B. Wildwiederkäuern (Reh-, Rot -, Dam- und Muffelwild, Zootiere) auf TSE-typisches Prion-Protein

Rechtliche Grundlagen
Grundlage aller TSE-Untersuchungen ist die EU-Verordnung VO (EU) 999/2001.
Diese EU-Verordnung wird u. a. durch den

  • Plan der BRD zur Bekämpfung und Überwachung der TSE und die
  • BSE-Untersuchungsverordnung in nationales Recht der BRD umgesetzt.

Im Landesrecht M-V sind die TSE-Untersuchungen durch den ?Erlass zur Überwachung der TSE in M-V? geregelt.
Die Durchführung der amtlichen TSE-Untersuchungen wird durch die rechtlichen Grundlagen streng reglementiert.

Probenmaterial

Stammhirnprobe vom Rind

Für die amtliche TSE-Untersuchung darf nur Material aus der Obexregion von Stammhirnproben verwendet werden.
Ist dieses vorgeschriebene Probenmaterial nicht vorhanden oder aufgrund von Beschädigung anatomisch nicht darstellbar, darf die amtliche Untersuchung auf TSE nicht durchgeführt werden.

Untersuchungsmethode
Die Stammhirnproben werden mittels eines zugelassenen Enzym-Immuno-Assay (EIA) auf das Vorhandensein von verändertem
Prion-Protein (PrPres) untersucht. Für die Untersuchung wird aus der Probe Material entnommen und homogenisiert. Das PrPres kann mit dem EIA direkt aus dem Homogenat nachgewiesen werden. Das PrPres, wenn in der Probe vorhanden, bindet sich (chemische Reaktion) an einen  auf der Testplatte immobilisierten Liganden.
An dieses gebundene PrPres (Antigen, AG) kann ein spezifischer Antikörper (AK), an den ein Enzym gekoppelt ist (Konjugat), binden (AG-AK-Komplex). Durch das am Konjugat gebundene Enzym kann ein farbloses zugegebenes Substrat chemisch umgesetzt werden. Diese Reaktion wird durch einen Farbumschlag sichtbar. Die Stärke des Farbumschlags entspricht der Menge an PrPres in der Probe.
Ist PrPc, aber kein PrPres in der Probe vorhanden, bleibt der Farbumschlag aus.

Homogenisiertes Probenmaterial und EIA-Testplatte

TSE-Untersuchungen 2007
Im LALLF M-V wurden 2007 insgesamt 95.622 Proben von Rind, Schaf, Ziege und anderen Tieren auf  TSE untersucht.
Bei einer Probe von einem verendeten Rind wurde BSE und bei einer Probe eines geschlachteten Schafes wurde Scrapie festgestellt. Bei einem weiteren Rind aus M-V, welches aber in Schleswig-Holstein geschlachtet und getestet wurde, konnte BSE nachgewiesen werden.

Tierart

gesamt

davon:
Schlachttiere


verendete Tiere

Rind

94.169

81.696

12.473

Schaf

1.346

177

1.769

Ziege

44

19

25

andere

63

0

63

BSE ? Fälle
BRD und M-V 2001 bis 2007

Jahr

 

BRD

gesamt

M-V

positiv getestete Rinder

 

Nachweise

2001

125

2

2

2002

106

4

2

2003

54

0

0

2004

65

3

3

2005

32

4

2

2006

16

1

0

2007

4

2

1

BSE aktuell
Aufgrund der von der EU vorgegebenen und in der Bundesrepublik Deutschland strikt umgesetzten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen ist die Anzahl der BSE-Fälle deutlich zurückgegangen.
Mit einem sporadischen Auftreten von BSE auch nach dem Verbot der Fütterung von Tiermehl an Säugetiere wird aber weiterhin gerechnet. Die Ursache dieser vereinzelten Erkrankungsfälle ist noch nicht eindeutig geklärt.

Informationsblatt zum Download (pdf 440 KB)



zuletzt geändert am: 28.09.2009