Spirituosen, weinähnliche Erzeugnisse und Bier

Was wird untersucht?

  • Spirituosen wie Weinbrand, Obstbrand, Rum, Whisky, Wodka, Liköre
  • weinähnliche Erzeugnisse (z.B. Erdbeerwein, Himbeerwein, Honigwein)
  • Biere 
  • Biermischgetränke

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Bestimmung von Inhaltsstoffen (wie relative Dichte, Alkohol/ höhere Alkohole, Zucker, organische Säuren, Mineralstoffe)
  • Nachweis und Bestimmung von besonderen Inhaltsstoffen/Bestandteilen (wie Ethylcarbamat/ Blausäure in Steinobstbränden, Eigehalt in Eierlikör, Coffein)
  • Untersuchung auf Zusatzstoffe (Farbstoffe,  Konservierungsstoffe, Süßstoffe)
  • Untersuchung auf Kontaminanten (Mykotoxine z.B. Ochratoxin A)
  • Untersuchung auf Rückstände insbesondere Schwermetalle und andere Elemente
  • mikrobiologische und sensorische Untersuchungen
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2010

Wein, Perl-, Schaumwein - Beanstandungsrate: 20,9%
Proben: 67,  davon beanstandet: 14
Nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel ( 2 )
Zwei Weine waren sensorisch abweichend (z.B. Muffnote, Korknote).
Irreführend Bezeichnung, Aufmachung ( 3 )
Als irreführend wurden nicht zutreffende Angaben über die geographische Herkunft,  des Gehaltes an vergärbaren Zuckern sowie der Bezeichnung als ?Selection? beurteilt.
Nicht vorschriftsgemäße Bezeichnung und Aufmachung ( 11 )
Bei den festgestellten Kennzeichnungsmängeln handelte es sich überwiegend um Abweichungen zwischen dem deklariertem und dem enthaltenem Alkoholgehalt sowie um fehlende Kennzeich-nungselemente.
Hinweise ( 2 )
Die Hinweise bezogen sich auf geringfügig abweichende Alkoholgehalte, die noch innerhalb der zulässigen Toleranz lagen.

Erzeugnisse aus Wein - Beanstandungsrate: 23,8 %
Proben: 42,  davon beanstandet: 10
Nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel ( 5 )
Fünf Glühweine waren nicht von handelsüblicher Beschaffenheit.
Unzulässige Behandlungsstoffe oder Verfahren ( 1 )
In einem Glühwein wurden Spuren eines in Deutschland nicht zugelassenen Fungizids nachgewiesen.
Irreführend Bezeichnung, Aufmachung ( 1 )
Bei einem Glühwein wurde die Kennzeichnung als irreführend beanstandet.
Nicht vorschriftsgemäße Bezeichnung und Aufmachung ( 3 )
Die Kennzeichnung von drei Erzeugnissen aus Wein war unvollständig. In einem Fall waren Kennzeichnungselemente nur in Finnisch vorhanden.

Weinähnliche Getränke -  Beanstandungsrate: 19,0 %
Proben: 42, davon beanstandet: 8
Wertgemindert ( 6 )
Die Proben wurden ausnahmslos aufgrund von abweichender Sensorik als wertgemindert beurteilt.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 3 )
Die Kennzeichnung von drei weinähnlichen Getränken war unvollständig.
Hinweise ( 3 )
Die Hinweise bezogen sich auf kleinere Kennzeichnungsmängel

Bier, bierähnliche Getränke - Beanstandungsrate: 4,7 %
Proben: 86 -  davon beanstandet: 4
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Der Alkoholgehalt eines Starkbiers lag über dem gekennzeichneten Wert.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 3 )
Lose  Biere aus Gaststätten wiesen hohe Keimgehalte auf und wurden wegen Nichteinhaltung der Prinzipien der guten Hygienepraxis beanstandet.
Hinweise ( 8 )
Es wurden Hinweise aufgrund von Kennzeichnungsmängeln (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht vorschriftsgemäße Angaben nach LMKV) gegeben. Zwei Proben loses Bier wiesen erhöhte Keimgehalte auf.

Spirituosen - Beanstandungsrate: 39,3 %
Proben: 61,  davon beanstandet:   24
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Ein Quittenbrand war aufgrund des erhöhten Methanolgehaltes nicht zum Verzehr geeignet.
Irreführung ( 12 ), Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 8 )
Als Irreführend wurden vorwiegend Angaben zum Alkoholgehalt und nicht zutreffenden Verkehrsbezeichnungen bewertet. In zwei Schokoladenlikören wurde keine Schokolade verarbeitet. Drei Likörproben wurden aufgrund von unzulässiger nährwertbezogener und gesundheitsbezogener Angaben beanstandet. Weitere Beanstandungsgründe waren unvollständige oder fehlerhafte Kennzeichnung.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung ( 1 )
Einem Kakaolikör fehlte die Kennzeichnung der enthaltenen Zusatzstoffe.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 15 )
Die Beanstandungen betrafen überwiegend unzulässige gesundheitsbezogene und nährwertbezogene Angaben sowie Produkte die aufgrund ihres zu niedrigen Alkoholgehaltes nicht den Anforderungen der europäischen Spirituosen Verordnung entsprechen.
Hinweise ( 3 )
Die Hinweise betrafen einen Likör mit untypisch hohem Natriumgehalt, sowie abweichende Alko-holgehalte die noch im Toleranzbereich lagen.



zuletzt geändert am: 20.06.2011