PRESSEMITTEILUNGEN
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Archivierte Pressemitteilungen
Pressemitteilungen älteren Datums finden Sie hier (pdf 136 kB) archiviert.
Pressemitteilung vom 01.02.2012
Schweineschmalz aus der Dose nach 64 Jahren noch genusstauglich
„Die sensorische Untersuchung der Probe Dosenschmalz „Swift`s Bland Lard“ aus einem amerikanischen Care-Paket des Jahres 1948 ergab zwar geringe Mängel bei Geruch und Geschmack, diese haben aber keinen Einfluss auf die heutige Definition der Verkehrsfähigkeit.“, sagt Professor Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Die Verkostung des weiß-gelblichen Fettes ergab bei den Lebensmittelspezialisten des Amtes leichte Abweichungen, besonders durch die grießige Konsistenz, eine schwere Löslichkeit und eine leicht alte Note.
Die chemische Analyse des Schmalzes erwies, dass es sich um Schweinefett handelte. Einen positiven Einfluss auf die Haltbarkeit hatte vor allem die Lagerung in der luft- und lichtdichten Konservendose, außerdem der Einsatz von zwei Konservierungsmitteln, Zitronensäure und Guajak-Harz, mit antioxidativen Wirkungen.
„Insgesamt ist das Produkt hinsichtlich des Frischegrades und der stofflichen Zusammensetzung nach 64 Jahren noch als zufriedenstellend zu beurteilen.“, resümiert Feldhusen. Mit diesem Ergebnis im Hinterkopf überlegt sich vielleicht der eine oder andere Verbraucher, ob er Lebensmittel nach dem Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums sofort entsorgen muss. Bei unverdorbenen Lebensmitteln steht einem Verzehr nichts im Wege. Natürlich stehen die Sicherheit der Gesundheit und das Wohlbefinden an erster Stelle und sollten das Entscheidungskriterium für Verbrauch oder Entsorgung sein.
Gesamte Pressemitteilung (pdf 566 kB) mit Ergebnistabellen der Untersuchungsparameter und Foto
pressemitteilung vom 20.12.2011
Keime im Lachs?
„21 Proben Räucherlachs, überwiegend aus Fertigpackungen, sind bei uns sowohl sensorisch – also zu Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz - als auch auf ihre hygienische Qualität hin (mikrobiologisch) untersucht worden. 18 Proben waren in Ordnung, was insgesamt als gutes Untersuchungsergebnis gewertet werden kann. Immerhin handelt es sich um ein weitgehend rohes Erzeugnis, kaltgeräuchert bei etwa 20 Grad Celsius.“ sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.
In den restlichen drei Proben wiesen die Experten Listeria monocytogenes nach. In zwei dieser drei Proben war die Konzentration dieser Bakterien so hoch, dass sie als gesundheitsgefährlich eingestuft werden mussten. Zwei Lachsproben enthielten neben Listerien auch hohe Gehalte an Verderbniserregern.
Der keimbelastete Lachs ist vor Auslieferung an den Einzelhandel aus dem Verkehr gezogen worden.
Listerien können besonders bei Kindern, Senioren und immungeschwächten Personen Erkrankungen auslösen, die in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen einhergehen. Besonders wichtig: bei Schwangeren sind Früh- oder Totgeburten nach einer Infektion möglich.
„Wir möchten an dieser Stelle nocheinmal Hinweise zur Vermeidung von Infektionen mit Listerien geben:
- strikte Einhaltung der Kühlkette vom Kühlregal im Laden bis zum Kühlschrank (optimal bei 4° C)
- Lachs nicht zu lange offen stehen lassen
- Fisch zügig verbrauchen
- Schwangere und Risikogruppen, z. B. kranke Menschen, sollten Räucherlachs eher meiden - vor allem am Ende der Verbrauchsfrist.“ ergänzt Feldhusen.
pressemitteilung vom 13.12.2011
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Fruchtfleisch von Zitrusfrüchten?
„Das Ergebnis vorweg: Rückstandshöchstmengen von Pflanzenschutzmitteln sind im Fruchtfleisch von Zitrusfrüchten nicht überschritten worden.“, sagt Helmar Tardel, Abteilungsleiter Schadstoff- und Rückstandsanalytik des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.
Für 26 Proben Orangen, Pomelo, Madarinen/Clementinen, davon 19 Proben aus konventionellem Anbau, sieben aus ökologischem Anbau liegen im LALLF Analyseresultate vor. Sie sind Teil eines Monitoringprojektes in Deutschland. Es werden Informationen gesammelt, wie stark die Schale und das ausschließlich verzehrte Fruchtfleisch mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet sind.
Nachgewiesen wurden in allen Zitrusfrüchten 27 verschiedene Rückstände: acht bei den Pomelos, 14 verschiedene Stoffe in Orangen und 12 in Mandarinen.
Nach dem Entfernen der Schale war im Fruchtfleisch der Pomelo-Proben kein chemischer Rückstand mehr nachweisbar. Bei den Orangen ergaben die Tests noch in sieben der zehn Proben Rückstände. Es handelte sich um vier verschiedene Stoffe mit sehr geringen Gehalten, alles Fungizide (Mittel zur Behandlung von Pilzbefall) - drei davon typische Schalenkonservierungsmittel.
Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass bei den Orangen im Fruchtfleisch nach dem Schälen:
• von 10 Proben noch 7 Proben Rückstände aufwiesen (70 %),
• von 14 verschiedenen Wirkstoffen in den Orangen noch 4 nachweisbar waren (29 %),
• durchschnittlich im Fruchtfleisch noch 14,3 % des Gehaltes der Schalenbehandlungsmittel nachgewiesen werden konnten.
Studien des Bundesinstituts für Risikobewertnug Berlin (BfR) hatten vor einigen Jahren ergeben, dass das Fruchtfleisch ohne Schale im Vergleich zur Gesamtfrucht mit Schale etwa 18 % der Rückstandsgehalte aufweist. Damit liegen die Ergebnisse aus den Laboren des LALLF mit etwa 14 % in diesem dokumentierten Bereich.
„Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Verbraucher mit dem Fruchtfleisch von Zitrusfrüchten nur einen geringen Anteil Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufnimmt.
Um die Übertragung der Rückstände von der Schale auf das Fruchtfleisch zu minimieren, erscheint ein Händewaschen nach dem Schälen und vor dem Verzehr der Früchte sinnvoll. Ergänzt werden kann das durch das Waschen der Zitrusfrüchte vor dem Schälen.“, ergänzt Tardel.
Eine weitere Alternative ist der Verzehr von Ökofrüchten. In den parallel untersuchten sieben Zitrusfruchtproben aus dem kontrolliert biologischen Anbau sind keine Rückstände nachgewiesen worden.
Hintergrund:
Schalenkonservierungsmittel (Nacherntebehandlungsmittel) sind Fungizide (Mittel gegen Pilzbefall), die häufig auch zusammen mit verschiedenen Wachsen auf die Schalen von Zitrusfrüchten aufgebracht werden, um einen Verderb der Früchte auf dem Transport und während der Lagerung zu vermeiden. Das Wachsen nimmt man vor, damit die Früchte nicht so schnell austrocknen. Danach sind die Schalen für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Deshalb muss diese Nacherntebehandlung beim Verkauf für den Verbraucher deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden.
Zur Sicherheit der Verbraucher und wegen der speziellen Schalenbehandlungsmethoden werden Zitrusfrüchte als komplette Früchte untersucht (also das Fruchtfleisch und die Schale). Somit sind auch die Höchstgehalte für die Früchte inklusive Schale festgelegt.
pressemitteilung vom 25.11.2011
Modeschmuck - amtliche Kontrolle der Gefahr von Vergiftungen durch Blei
"Von 16 auf Bleiabgabe untersuchten Proben Modeschmuck-Beigaben aus Kinder- und Jugendzeitschriften musste ein Viertel beanstandet werden.", stellte Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock fest.
Dass der Bleigehalt von Modeschmuck ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen kann, zeigt der Todesfall eines Kindes im Jahr 2006. Es hatte den aus Blei bestehenden Anhänger eines Armbands verschluckt, welches eine Zugabe beim Verkauf von Schuhen war.
Bei der im LALLF durchgeführten Prüfung wurde der Schmuck mit verdünnter Salzsäure behandelt und die in Lösung gehenden Bleianteile gemessen. Damit wird das Verschlucken durch Kinder und das Auflösen im sauren Milieu des Magens simuliert.
Die gemessenen Werte verglichen die Experten mit einem Höchstmengenvorschlag. "Nach verschiedenen Entwürfen wird die EU im nächsten Jahr endlich verbindliche Maximalgehalte oder -abgabewerte für Blei in Schmuck festlegen. Das ist ein weiteres Puzzleteilchen im Sinne des Verbrau-cherschutzes. Die Hersteller und Händler sind verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen für solche verschluckbaren Kleinteile einzuhalten." ergänzt Feldhusen.
pressemitteilung vom 10.11.2011
Leberwurst oft beanstandet - Fett- oder Wassergehalt außerhalb der Norm
"Von 82 Proben Leberwurst, die seit dem 1.1.2010 bei uns im Amt untersucht wurden, mussten 12 als "wertgemindert" eingestuft werden. Das sind fast 15 % Beanstandungen. Diese Zahl liegt gut ein Prozent über der durchschnittlichen Beanstandungsrate für tierische Lebensmittel", sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.
Aus verarbeitungstechnischen Gründen wird dem Fleisch in der Leberwurstherstellung Wasser bzw. fettreiches Gewebe zugesetzt. Diese Beimischungen dürfen aber nicht unbegrenzt erfolgen. Anhand der Untersuchungen stellte sich heraus, dass die erlaubten Mengen nicht immer eingehalten wurden. Es gab Leberwürste, die zu viel Wasser oder zu viel Fett enthielten. Festgemacht wird das anhand der Quotienten Wasser/Fleischeiweiß und Fett/Fleischeiweiß. Die Anteile werden über chemische Analysen im Labor ermittelt.
"Eine Arbeitsgruppe der Lebensmittelchemischen Gesellschaft hat in Ergänzung zu den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches Grenzwerte für die benannten Quotienten festgelegt. Werden Höchstwerte überschritten, ist von einer Wertminderung der Wurst auszugehen. Die Leberwurst entspricht somit nicht der Verbrauchererwartung.", unterstreicht Feldhusen.
Hintergrund
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen für verschiedene Lebensmittel: "Oberste Maxime im Lebensmittelverkehr ist der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz vor Täuschung. Letzterer ist gewährleistet, wenn ein Lebensmittel in Zusammensetzung und Kennzeichnung der redlichen Herstellungspraxis und der berechtigten Verbrauchererwartung entspricht." (aus: Hinweise für die Anwendung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches).
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse wird unter anderem auch die "Verkehrsauffassung" für viele Wurstwaren beschrieben und dort heißt es, dass "sowohl das Fett/Fleischeiweiß- als auch das Wasser/Fleischeiweiß-Verhältnis nicht über das "herkömmliche Maß" hinausgehen darf", ohne dies zu konkretisieren. Die Arbeitsgruppe "Fleischwaren" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (LChG), einer Fachgruppe der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), hat durch die Veröffentlichung "Beurteilungskriterien für Fleischerzeugnisse" diese Lücke geschlossen.
pressemitteilung vom 27.10.2011
Schonung für Zander, Barsch, Hecht & Co; Winterlagerregelungen 2011/2012
"In fünf Teilbereichen der Fischerei- und Angelgewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 1. November wieder besondere Bedingungen für die Wintersaison, um die Fischbestände zu schonen." sagt Thomas Richter, Abteilungsleiter für Fischerei und Fischwirtschaft im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Es geht um den Lanckener Bek, den unteren Ryck, die untere Uecker und die Hafengebiete Wolgast und Stralsund.
Das Hobby Angeln ist in den benannten Gewässern unterschiedlich eingegrenzt. Es gibt verschiedene zeitliche Einschränkungen aber auch Vorschriften für erlaubte Fanggeräte.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich besonders die Bedingungen im Bereich Unterer Ryck (Greifswald) geändert. Erfreulicherweise ist für die Kinder- und Jugendarbeit im örtlichen Angelverband das Gemeinschaftsangeln im Bereich der Hafenstraße zugelassen.
Die zeitlichen Reglementierungen für das Angeln am unteren Ryck wurden erweitert (erlaubt: wochentags von 11 bis 19 Uhr, am Wochenende 9 bis 19 Uhr). Im Gegenzug darf nur dort fachmännisch mit modernen Ködersystemen geangelt werden. So sind Drop Shot Rig, Texas oder Carolina Rig mit einer Ködergröße von mehr als 10 cm erlaubt.
Die Regelungen zum Winterlager gelten im Stralsunder Hafen schon seit dem 15. Oktober 2011 bis zum 15. April 2012. In allen anderen Bereichen vom 1. November 2011 bis 31. März 2012.
Bitte beachten: die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind in den örtlichen Bereichen als Aushang veröffentlicht.
Sie liegen ebenfalls in den Dienststellen der oberen Fischereibehörden aus (Wismar, Rostock, Warnemünde, Barth, Stralsund, Wiek, Sassnitz, Lauterbach, Freest und Ueckermünde) und sind auf der Homepage des LALLF www.lallf.de verfügbar.
Hintergrund ist, dass im Winterhalbjahr bestimmte Teile der inneren Küstengewässer (Bodden und Haffe) mit den absinkenden Wassertemperaturen von den Süßwasserfischarten (z. B. Hecht, Zander, Barsch, Plötz, Blei) aufgesucht werden. Diese überwintern dort.
Um den Fischbeständen in den Winterlagern die notwendige Ruhe und Schutz zu geben, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die entsprechenden Bereiche als Winterlager zu bestimmen. Dort ist die Ausübung der Fischerei zeitlich und räumlich begrenzt, außerdem wird die Beschaffenheit von Fanggeräten vorgeschrieben. Die obere Fischereibehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, bestimmt die entsprechenden Regelungen durch Allgemeinverfügungen.
Den genauen Wortlaut der landesrechtlichen Vorschriften finden Sie hier:
www.lallf.de/Landesrecht.242.0.html
pressemitteilung vom 25.8.2011
Mitarbeiter des LALLF organisieren zusammen mit den Zuchtverbänden die Tierschau zur MeLa 2011
Zu sehen sind mehr als 1.600 Tiere
Vom 15. bis 18.September 2011 findet in Mühlengeez bei Güstrow die 21. MeLa statt.
Bei den Pferden, Rindern, Schweinen und Schafen sowie dem Rassegeflügel und den Rassekaninchen werden in den Leistungswettbewerben die Spitzenergebnisse züchterischen Engagements beurteilt und prämiert. Die Züchter vermitteln den Zuschauern Einblicke in eine zeitgemäße artgerechte Tierhaltung.
Im Mittelpunkt der Tierschau steht das "Tier der MeLa", dem während der Agrarmesse zahlreiche Veranstaltungen gewidmet sind. Für dieses Jahr ist der "Rostocker Tümmler" gewählt worden - eine alte, einst in der Hansestadt Rostock herausgezüchtete Taubenrasse. Die Züchter dieser Rasse zeigen Zuchttauben in den Farbschlägen Weißschlang-Weißschwänze in Schwarz, Rot und Gelb. Sie erläutern die geschichtlichen Hintergründe der Zucht dieser Rasse und vermitteln die bis heute bestehende Verbindung zur Hansestadt Rostock.
Die Zuchtverbände sind mit ihren Tieren in insgesamt sechs Hallen präsent. Hier werden Fachleute und Verbraucher zu offenen Gesprächen erwartet und können sich zum neuesten Stand moderner Tierzucht und -haltung informieren.
Am Donnerstag, den 15. September 2011 führen die Fleischschafrassen- und die Schweinezüchter ihre Wettbewerbe durch.
Am Freitag, den 16. September 2011 treten die Pferdezüchter mit den besten Stuten der einzelnen Rassen an, um die Verbands- bzw. Staatsprämie für ihre Pferde verliehen zubekommen. Die Züchter der extensiv gehaltenen Fleischrindrassen tragen zur gleichen Zeit ihre Wettbewerbe im kleinen Tierschauring aus.
Acht Kreisvereine der Milchrindzüchter im Rinderzuchtverband werden sich am Samstag, den 17. September 2011 im Wettbewerb mit je vier hervorragenden Kühen um die Auszeichnung für die höchste Gesamtleistung bewerben.
Der Samstag gehört auch den ca. 110 Jungzüchtern, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei den einzelnen Tierarten, eingeteilt in 18 Kategorien, unter Beweis zu stellen haben. Zu klein für die Teilnahme ist Niemand, wenn er sich in der Haltung, Fütterung und Pflege unserer Nutztiere auskennt und sein Tier der Wahl (Pferd, Rind, Schwein Schaf oder Ziege) fachgerecht präsentieren kann bzw. Rassegeflügel- oder Rassekaninchen erfolgreich züchtet.
Ein täglicher Höhepunkt ist die Kinder-MeLa. Für eine Stunde am Tag gehört der kleine Ring den Kindern und Jugendlichen. Es werden in lockerer Form Nutztiere, ihr Einsatz und ihre Haltungsbedingungen durch erfahrene Fachleute vorgestellt. Und wer gut aufpasst, kann im anschließenden Quiz wertvolle Preise gewinnen.
Am Sonntag, den 18. September 2011 veranstaltet die Interessengemeinschaft der Haflingerzüchter im Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern auf dem großen Ring die schon traditionsreiche 17. Norddeutsche Haflinger Jungpferdeschau. Parallel dazu findet im Großen Ring der Wettbewerb im Spinnen von Schafwolle statt. Sieger ist, wer mit 80 g Rohwolle in einer Stunde den längsten Faden spinnen kann. Am Rande des Geschehens agiert der Schafscherer und demonstriert die Schafschur.
Auch die Imker unseres Landes sind wieder auf der MeLa vertreten. Im Freigelände stellen sie sich und ihre Arbeit vor und erläutern in den Imkerhütten zweimal täglich den großen Nutzen der Bienen und den Weg des Honigs von der Blüte auf das Brot.
Am Sonntag gewähren Hufschmied und Klauenpfleger im Kleinen Ring Interessierten anschaulich und verständlich Einblicke in die Pediküre bei Pferden und Rindern.
Zudem findet dreimal täglich die Demonstration des Melkens von Kühen und der Milchleistungsprüfung in der Tierhalle 3 statt.
Den Höhepunkt der tierzüchterischen Veranstaltungen bilden die Landestierschauen am Samstag und Sonntag im großen Ring. Die Zuchtverbände stellen hier in eindrucksvollen Bildern mit ca. 180 Tieren die Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Zuchtkritiken und Informationen zu den Tieren und Ausstellern vermitteln die großen Anstrengungen der Tierhalter zur Gewährleistung gesunder, leistungsfähiger und tiergerecht gehaltener Bestände.
Neben dem Auftritt der Mecklenburger Hundemeute ist seit der ersten MeLa das Pferdeschauprogramm am Samstag und Sonntag der krönende Abschluss dieser größten Fachausstellung für Landwirtschaft und Ernährung, Fischwirtschaft, Forst, Jagd und Gartenbau im Nordosten.
pressemitteilung vom 16.08.2011
Hygienestatus von Speiseeis-Portioniererwasser
Eisportionierer werden oftmals nach dem Dosieren von Eiskugeln in Behältern mit stehendem Wasser abgestellt. Ziel ist ein gewisser Reinigungseffekt und ein geringeres Anhaften der geformten Eiskugel. Stehendes Portioniererwasser sowie das mit dem Portionierer entnommene Speiseeis wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsi-cherheit und Fischerei im Jahr 2010 schwerpunktmäßig auf Hygieneparameter untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse des Portioniererwassers deuten auf vorhandene Hygienemängel hin. In neun von 15 Proben Portioniererwasser aus laufendem Verkaufsbetrieb wurden erhöhte Keimzahlen nachgewiesen. Bei zwei der parallel entnommenen Eisproben überschritt dann auch die Gesamtkeimzahl den bei routinemäßigen Stichprobenuntersuchungen zu erwartenden Durchschnittswert.
In zwei weiteren Wasserproben konnten Enterobakterien (Darmbakterien) in geringer Konzentration festgestellt wer-den. Bei den parallel entnommenen Speiseeisproben war die Zahl der Enterobakterien ebenfalls erhöht " eine dieser Proben zeigte eine Richtwertüberschreitung. Richtwertüberschreitungen gelten als Hinweis auf Hygienemängel, ziehen aber noch keine lebensmittelrechtliche Reglementierung nach sich.
Die Ergebnisse zeigen, dass bei etwa einem Drittel der untersuchten Proben ein mikrobiologischer Zusammenhang zwischen Portioniererwasser und dem dazu gehörigen Eis besteht. So könnten durch unsaubere Gerätschaften, mangelhafte Betriebshygiene aber auch verunreinigtes Eis Keime in das Portioniererwasser gelangen. Handelt es sich dabei um stehendes Wasser, finden diese Erreger gute Vermehrungsbedingungen und es kann eine erneute Kontamination des Eises über den Portionierer erfolgen.
Eisportionierer sollten unbedingt unter fließendem Trink-wasser gereinigt werden. Ist dies nicht möglich, muss das Portioniererwasser regelmäßig ausgetauscht werden, um eine Keimvermehrung und "übertragung auf das Eis zu verhindern. Es wird allgemein empfohlen, stehendes Portioniererwasser stündlich zu wechseln. Auch ein einprozentiger Zusatz von Zitronensäure ist hilfreich, um Keimvermehrungen im Wasser zu verhindern.
Hintergrund
Richt- und Warnwerte für die Parameter Gesamtkeimzahl und Enterobakterien werden nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie angewendet. Hier finden sich die Werte für Speiseeis bei loser Abgabe. Für Portioniererwasser gibt es keine Richt- und Warnwerte. Das Landesamt hat diese "Grauzone" weiterhin im Blick.
Enterobakterien sind gramnegative fakultativ anaerobe Stäbchen, die überwiegend zu den Darmbewohnern von Mensch und Tier gehören. Einige Arten können Darmerkrankungen beim Menschen hervorrufen.
Der Nachweis von Enterobakterien dient als Indikator für eine unzureichende Behandlung bzw. unhygienische Herstellung von Lebensmitteln.
Pressemitteilung vom 21.07.2011
Etikettierung macht Fischhandel transparenter - Kontrollen zeigen teilweise Lücken auf
"Seit Beginn der diesjährigen Urlaussaison haben Kontrollen der Fischetikettierung gezeigt, dass nicht immer auf dem Etikett am Fisch dran steht, was nach dem Gesetz vorgeschrieben ist.", so Thomas Richter, Fischereidirektor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.
"In einem Fall wurde auf einer Speisekarte "Frischer Ostseelachs" angeboten, in den Einkaufsunterlagen war aber ausschließlich "Norwegischer Zuchtlachs" benannt. "Das ist Verbrauchertäuschung, die als Straftatbestand geahndet werden kann.", erklärt Richter.
Um Verbrauchertäuschungen vorzubeugen bzw. mehr Transparenz zu schaffen, kontrollieren die Fischmeister des Landesamtes die Informationen zu angebotenen Fischereierzeugnissen. So müssen bei Fisch an der Verkaufstheke Angaben zu
- Art und Namen des Fisches (Handelsbezeichnung),
- zur Produktionsmethode (Fang, Aquakultur, Binnenfischerei) und
- zur Herkunft (Fanggebiet, Erzeugungsland)
für den Kunden gut lesbar angebracht sein. Abkürzungen sind nicht erlaubt.
Bei einem Händler, der geräuchterten Aal verkauft, müssten also beispielsweise folgende Angaben angebracht sein:
- Art/Name: Aal
- Erzeugung: aus Aquakultur
- Land: Niederlande.
Dass Kennzeichnungen oftmals nicht richtig sind, zeigen 119 Kontrollen des Jahres 2010. Daraus resultierten insgesamt 88 Ermittlungsverfahren wegen der Nichtbeachtung von Vorschriften zur Fischetikettierung. In 22 Fällen (25 %) wurde dabei ein Verstoß wegen irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung (Problem: Heilbutt " Schwarzer Heilbutt bzw. Butterfisch " Buttermakrele; weitere Erklärung unten) festgestellt.
Aus den eingeleiteten Verfahren kam es zu 11 schriftlichen Verwarnungen, 56 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld sowie neun Bußgeldverfahren. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde in zwei Fällen ein Strafverfahren wegen irreführender Bezeichnung (Verbrauchertäuschung) eingeleitet.
"Das Gesetz lässt in schwerwiegenden Fällen Ahndungen bis zu 30.000 Euro zu. Wir bitten die Händler, ihre Qualitätssicherung ernst zu nehmen, damit solche Sanktionen nicht notwendig werden. Mit Beginn der Urlaubssaison 2011 werden wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt.", betont Richter.
Ergänzungen
Heilbutt " Schwarzer Heilbutt
Beim Räuchererzeugnis "Heilbutt" ergaben die Kontrollen regelmäßig, dass es sich bei dem Erzeugnis um "Schwarzen Heilbutt" Reinhardtius hippoglossoides handelt. Die Bezeichnung "Heilbutt" darf nur für den "Weißen Heilbutt" Hippoglossus hippoglossus verwandt werden. Dieser wird nicht als Räucherfisch angeboten
Butterfisch " Buttermakrele
Bei der Bezeichnung "Butterfisch" besteht regelmäßig der Verdacht, dass es sich beim Erzeugnis um "Buttermakrele" handelt. Die verschiedenen Arten der Butterfische (Pholis spec., Peprilus spec., Poronotus spec.) werden in der Regel nicht als Räucherware angeboten.
119 Kontrollen des Jahres 2010 fanden statt in:
73 Fischeinzelhandelbetrieben, 20 Betrieben der Fischvermarktung mit Gastronomie, zehn Binnenfischereibetrieben, acht Betrieben der Küstenfischerei, acht Betrieben des Großhandels, Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften.
Mehr Informationen unter: www.lallf.de
Faltblatt "Etikettierung Fischereierzeugnisse": www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/Veroeffentlichungen/Faltblaetter/Fischetikett2010.pdf
Presseinformationen zum Thema EHEC in M-V
Pressemitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
21. Juni 2011: Weitere Ergebnisse der Umgebungsproben auf EHEC
17. Juni 2011: Hinweise zu Entschädigungen für Gemüseerzeuger - Meldeformulare
10. Juni 2011: Ergebnisse zu EHEC geben Verbrauchern mehr Klarheit
09. Juni 2011: Auch weitere Proben auf EHEC-Erreger mit negativem Ergebnis
08. Juni 2011: Ergebnis von weiteren 43 Proben ohne Nachweis des EHEC Erregers
31. Mai 2011: Backhaus: Ursachen der EHEC-Erkrankungen weiterhin unklar
29. Mai 2011: Hinweis auf Shiga-Toxin auch in Gurkenproben, die in M-V genommen wurden
27. Mai 2011: Bisher kein EHEC-Erreger bei Proben aus M-V nachgewiesen
PREssemitteilung vom 06.05.2011
"Hab ich nicht gewusst... " - gilt nicht! Touristenfischereischein immer in Kombination mit Angelschein
"Im April 2011 haben die ehrenamtlichen Fischereiaufseher im Gebiet Rostock über 2.500 Angler kontrolliert " es erfolgten 112 Anzeigen." resümiert Thomas Richter, zuständiger Abteilungsleiter im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Aus Anglersicht war die Osterzeit ein Highlight: der Hering war da und das Wetter zeigte sich von seiner schönsten Seite. Diese Gelegenheit nutzten viele Angler, um ihrem Hobby nachzugehen.
Kontrollen der Fischereiaufsicht zeigten: Eine fehlende oder eine lokal nicht geltende Angelerlaubnis war das Problem, welches zu den meisten Anzeigen führte. Wenn ein zeitlich befristeter Touristenfischereischein genutzt wird, ist trotzdem eine Angelerlaubnis für das spezifische Gewässer, in dem geangelt werden soll, notwendig.
Jeder, der angeln möchte, ist in der Pflicht, sich selbstständig zu informieren, welche Bedingungen er erfüllen muss, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Eine Hilfe ist die Broschüre "Gewässerverzeichnis" 2011/12". Sie ist gerade erschienen und enthält Informationen über 1.800 stehende und fließende Gewässer,160 Pächter/Eigentümer der Gewässer, 180 Ausgabestellen für Angelerlaubnisse, 120 Ausgabestellen für Touristenfischereischeine und 270 Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern.
Richter unterstreicht: "Mit dem Ausklingen der Heringssaison kommt der Hornfisch wieder zum Laichen in die Küstengewässer des Landes M-V. Bevorzugte Angelgebiete sind die Wismarbuch, der Strelasund und der Greifswalder Bodden, aber auch am Außenstrand bestehen gute Erfolgschancen. Selbst Angler, die mit Wathose im Uferbereicht auf Hornfischfang sind, müssen die erforderlichen Papiere "am Mann" haben und bei einer Kontrolle durch die Fischereiaufsicht zur Prüfung aushändigen!".
Viele weitere Informationen sind auf der Homepage des LALLF www.lallf.de zu finden oder in den lokal zuständigen Ordnungsämtern, bei Angelverbänden oder den Hafenmeistereien zu erfragen.
Hintergrund:
Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V die Fischereischeinpflicht. Sie gilt in M-V mit dem vollendeten 10. Lebensjahr.
Da der Fischereischein auf Lebenszeit nur aufgrund einer absolvierten Sachkundeprüfung erworben werden kann, bietet das Land M-V auch "Nichtanglern" seit dem Jahr 2005 die Möglichkeit zu fischen: für 20 Euro bekommt man den zeitlich befristete Fischereischein, der zusammen mit einer Broschüre zum "ordnungsgemäßen Angeln" ausgegeben wird. Damit können Touristen oder auch Einheimische für die Dauer von bis zu 28 Tagen angeln. Jeder benötigt dabei seinen eigenen Fischereischein, da das Dokument personengebunden ist. Das "Mit-angeln-lassen" anderer Personen ist nicht erlaubt. Kaufen kann man diese Fischereischeine bei 119 örtlichen Ordnungsbehörden, vielen Kurverwaltungen und im LALLF.
Broschüre Gewässerverzeichnis 2011/12 M-V:
Herausgeber: Fischereischutzverein M-V e.V., PF 102064, 18003 Rostock (Fax: 0381 - 40 35 730)
3. Auflage, Ausgabestelle: LALLF, Rostock, Thierfelderstr.18
Neben den Informationen zu den Gewässern und Fischereibereichtigten, auch Infos zum Angeln von Seebrücken und anderen Küstenbauwerken, Schutzgebieten und zu den Campingplätzen in M-V.
Pressemitteilung vom 04.04.2011
Ehrenamtliche Fischereiaufseher erwischten viele Schwarzangler
"Die ehrenamtlichen Fischereiaufseher haben im Jahr 2010 bei knapp 18.000 kontrollierten Personen 569 Rechtsverstöße festgestellt", so Thomas Richter, zuständiger Abteilungsleiter im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel-sicherheit und Fischerei M-V. Diese Zahl stellte er in der jährlichen Schulung der Gruppenleiter der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht des Landes am letzten Wochenende in Rostock vor. Er ergänzte: "Wenn man die Feststellung von Verstößen durch die Mitarbeiter des Landesamtes und die Beamten der Wasserschutzpolizei dazu nimmt, sind das insgesamt 1.680 rechtswidrige Handlungen gegen das Fischereirecht. Das sind knapp 18 Prozent weniger als im Vorjahr."
Diese scheinbar starke Minderung der angezeigten rechtswidrigen Handlungen wird aber nicht auf die geringere Anzahl der Kontrollen zurückgeführt, sondern überwiegend auf die lange Zeit der vereisten Gewässer bis zum April 2010 und eine vergleichsweise schlechte Heringsangelsaison.
Wie in den Vorjahren war die Schwarzangelei " das Angeln ohne Erlaubnis " auch in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht am häufigsten festzustellen (insgesamt aufgenommene Fälle: 649).
Weiterhin dankte Fischereidirektor Richter den Gruppenleitern der knapp 600 Fischereiaufseher für ihren aktiven Einsatz zum Schutz der Fischbestände und einer ordnungsgemäßen Fischereiausführung. Er bedauerte außerdem die bestehende Zuständigkeitsänderung, dass die Bestellung und Verpflichtung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern und die Durchführung der Fischerieaufsicht an und auf den Binnengewässern ab dem 1.7.2012 bei den neuen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. "Die Bemühungen der ehrenamtlichen Fischereiaufseher beim Petitionsausschuss des Landes, diese neue Zuordnung zu kippen, waren nicht erfolgreich.", sagte Richter.
pressemitteilung vom 18.02.2011
Rückstandsbelastung auch in Fruchtkonserven und Marmeladen
"In zehn von 18 Proben Beerenobstkonserven und in sieben von 30 Proben Marmeladen, Konfitüren und Fruchtaufstrichen wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen." resümiert Helmar Tardel, Abteilungsleiter Schadstoff- und Rückstandsanalytik des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Wegen Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen mussten zwei Proben Heidelbeerkonserven aus Deutschland beanstandet werden. Trotzdem lag keine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher vor! Denn die Rückstandshöchstgehalte sind nach strengen, international wissenschaftlichen Maßstäben sehr niedrig festgesetzt, sodass Verbraucher in diesem konkreten Fall nicht erkranken konnten.
Durchschnittlich wurden bei den Proben mit Rückständen bis zu vier Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Bei den Marmeladen, die überwiegend aus Zitrusfrüchten bestanden, handelte es sich um Wirkstoffe der Nacherntebehandlung (vier verschiedene Fungizide) und auch zwei Insektizide. Es wurden aber keine gesetzlichen Höchstmengen überschritten.
Tardel ergänzt: "Die Qualität dieser Konserven ist so gut oder schlecht, wie das Obst, welches zur Herstellung genutzt wird. Man kann nur an die Hersteller appelieren, geprüfte Qualität zu verarbeiten und damit wohlschmeckende und gesunde Lebensmittel auf den Markt zu bringen."
Mit dieser Erfahrung sind in diesem Jahr Steinobst- und Kernobstkonserven ein Schwerpunkt in der Analyse.
Hintergrundinfos
Beerenkonserven
18 Proben: 6 x Waldheidelbeeren, 4 x Wildpreiselbeeren,
3 x Erdbeeren, 2 x Himbeeren und je 1 x Stachelbeeren, Brombeeren und Cranberries kamen in die Analyse. 13 Proben waren aus Deutschland, eine aus China, eine aus Spanien. Bei drei Proben konnte die genaue Herkunft nicht ermittelt werden.
Marmeladen
30 Proben Marmeladen, Konfitüren und Fruchtaufstriche, die überwiegend aus Zitrusfrüchten bestanden. Die Proben kamen aus Deutschland (15), Großbritannien (5), Südafrika (4), Dänemark (2) und je eine aus Frankreich und Italien, für zwei Proben konnte die Herkunft nicht ermittelt werden.
Rückstände sind Reste von Stoffen, die absichtlich und zielgerichtet während der Produktion pflanzlicher/tierischer Lebensmittel (z. B. Pflanzenschutzmittel) oder während deren Lagerung (z. B. Vorratsschutzmittel) eingesetzt werden. Wenn diese Stoffe oder deren Umwandlungsprodukte während der Lebenszeit der Pflanzen bzw. bis zum Verzehr des Lebensmittels nicht vollständig abgebaut oder ausgeschie-den werden, treten sie als Rückstände in Lebensmitteln auf.
Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Gehalte für Rückstände in Lebens- und Futtermitteln, die für jeden Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen festgelegt werden.
Bei Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten gilt das betreffende Lebensmittel nicht mehr als sicher.
pressemitteilung vom 02.02.2011
Flüssigseifen aus Seifenspendern - mikrobiologisch ok, trotzdem hohe Beanstandungsrate
Mal schnell auf die Toilette, anschließend Hände waschen. Ist die Seife in den Spendern in Ordnung"
"Auch für die Überprüfung von Produkten dieser Kosmetik-Erzeugnisgruppe ist das Landesamt zuständig.", so Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. "Positiv überraschte: mikrobiologisch waren alle Flüssigseifen völlig in Ordnung! Es gab also keine Übertragung von den durch uns geprüften Erregern, wie Pseudomonaden, Hefen, Schimmelpilze, Staphylokokken über die Seifenspender."
Aber trotzdem mussten 82 % der 22 Proben beanstandet werden, die unter anderem aus Seifenspendern in Hotelzimmern, Personal-WCs bzw. öffentlichen Toiletten in Restaurants, Hotels, Einkaufszentren oder aus Toilettenhäuschen in Mecklenburg-Vorpommern entnommen wurden. So gab es eine Höchstmengenüberschreitung bei Konservierungsstoffen, irreführende Auslobungen (z. B. allergologisch getestet), fehlende Chargenangaben, falsche Deklarationen von Konservierungsstoffen.
Schlussfolgernd sagt Feldhusen: "Seifen aus Großgebinden, die in Spendern abgefüllt sind, müssen am Spender nicht gekennzeichnet sein. Daher sollten empfindliche Verbraucher, die auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren, nicht gekennzeichnete Seifenspender meiden."
Pressemitteilung vom 10.12.2010
Schlagsahne aus Automaten, nicht immer hygienisch einwandfrei
Ein Stück Weihnachtsstollen mit Sahne, die Sahnehaube auf einer heißen Schokolade, Obstkompott "mit Schlag" " ein Genuß für viele Feinschmecker, besonders in der Weihnachtszeit.
Aber: "Obwohl nahezu keimfreie, ultrahocherhitzte Sahne zum Aufschlagen verwendet wird, hat sie im aufgeschlagenen Zustand oft sehr hohe Keimgehalte", bemerkt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Schlagsahne aus Aufschlagautomaten gehört zu den Milchprodukten mit einem erhöhtem Hygienerisiko. Im Jahr 2010 wurden 19 Sahneproben untersucht. Vier Proben mussten auf Grund von Hygienemängeln beanstandet werden. Die Enterobakterien-Keimzahlen (Darmbakterien) lagen über den jeweiligen Warnwerten. Bei neun Sahneproben wurden Richtwertüberschreitungen festgestellt, die als Hinweis auf Hygienemängel zu betrachten sind, aber noch keine lebensmittelrechtliche Reglementierung nach sich ziehen.
"Letztlich heißt aber die gute Nachricht: krankmachende Keime wurden in keinem Fall nachgewiesen.", erklärt Feldhusen. Die Untersuchungsergebnisse sprechen für Hygienemängel beim Umgang mit den Aufschlagautomaten. Nach unzureichender Reinigung und Desinfektion können Keime während des Aufschlagprozesses in die Sahne gelangen. Mit einem strengen Hygieneregime sind derartige Kontaminationen vermeidbar.
pressemitteilung vom 27.10.2010
Erstmals Friesen-Hengste in der Prüfung - Amt überwacht Leistungsprüfung
"Erstmals begleiten und überwachen wir als zuständige Behörde eine Hengstleistungsprüfung für Friesenhengste in Redefin.", so Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Die Eigenleistungsprüfung der schweren und doch eleganten Pferde erfolgt sogar im internationalen Rahmen " es sind 10 Hengste aus Deutschland, Schweden und den Niederlanden dabei.
Die Mitarbeiter des LALLF begutachteten das Einstallen der Pferde Mitte September: Gesundheit, Rittigkeit und die Eignung zum Fahren wurden kontrolliert. "Es war bei den schwarzen Hengsten alles in Ordnung, damit konnte die Leistungsprüfung von uns genehmigt werden.", so Feldhusen.
Während der 50 Tage in Redefin werden die Pferde für die Hengstleistungsprüfung im Fahren, Dressurreiten und das Reiten im Gelände trainiert. Das Ziel ist eine gute Endnote bei der öffentlichen Prüfung durch erfahrene Richter am 2. und 3. November. Die Mitarbeiter des LALLF sind bei der Prüfung ebenfalls vor Ort. Sie werden die vergebenen Noten verrechnen. Die Endnote der Prüfungen entscheidet, ob ein Hengst zur Zucht zugelassen wird.
"Durch unsere Arbeit wird die Einhaltung der Zuchtbuchordnung im Rahmen des Tierzuchtgesetzes geprüft. Damit erhalten die Züchter ein anerkanntes und objektives Ergebnis zum Wert ihrer Tiere.", erklärt Feldhusen.
Besucher sind zu den Prüfungstagen im Landgestüt willkommen. Die Prüfungen der Friesen beginnen am 2. November um 11 Uhr mit dem Fahren und anschließend mit dem Ziehen vor einer Schleppe. Am 3. November folgt um 7.30 Uhr die Prüfung in der Dressureignung in der Reithalle. Den Abschluss bildet dann gegen 10.30 Uhr die Prüfung im Gelände.
pressemitteilung vom 09.09.2010
Cocktails mit Beigeschmack" Limetten und Zitronen in der Analyse
"Jede der 16 untersuchten Proben Limetten und Zitronen enthielt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Es gab eine Höchstmengenüberschreitung.", erklärt Professor Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Die Proben aus dem Monat August 2010 kamen u. a. aus Brasilien, Mexiko, Südafrika und Argentinien. Laut Definition des Höchstgehaltes von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Zitrusfrüchten werden die Früchte mit Schale analysiert.
Mindestens zwei verschiedene Wirkstoffe wurden in jeder Probe nachgewiesen. Maximal waren es sieben Substanzen in einer Probe Zitronen.
Die oben genannte Höchstmengenüberschreitung betraf eine Limettenprobe. Diese musste wegen der Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes eines Insektizids beanstandet werden.
Als ebenfalls problematisch erwies sich der Gehalt an Schalenbehandlungsmitteln (Fungiziden). In einer Zitronenprobe zeigte der nachgewiesene Gehalt eine Auslastung der akuten Referenzdosis von fast 500 % an. Die akute Referenzdosis ist als die Substanzmenge definiert, die ein Verbraucher bei einer Mahlzeit oder mehreren Mahlzeiten über einen Tag ohne erkennbares Gesundheitsrisiko mit der Nahrung aufnehmen kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass beim Verzehr des Saftes bzw. des Fruchtfleisches von Zitrusfrüchten ohne Schale nur etwa 18 % der Rückstandsmengen aufgenommen werden.
"Wenn die vitaminreichen Früchte ohne Schale verzehrt werden, besteht kein Grund zur Sorge.", ergänzt Feldhusen. "Sollen sie aber zum Genuss in Getränken oder Speisen ganz oder in Stücken mit Schale verwendet werden, ist vor dem Servieren gründliches Reinigen mit heißem Wasser ratsam. Noch besser ist es, die Zitrusfrüchte unter heißem Wasser abzubürsten. So lassen sich eventuell vorhandene Rückstände sehr gut reduzieren."
Für den Verzehr von Zitrusfrüchten mit Schale sollte auf deren Deklaration geachtet werden. Der Hinweis "ohne Konservierungsmittel" ist Früchten mit ausgewiesener Nacherntebehandlung vorzuziehen.
pressemitteilung vom 10.08.2010
Feinkostsalate in der amtlichen Untersuchung - Empfehlung für Verbraucher: kühl halten!
Kartoffelsalat, Eiersalat, Fleisch- oder Heringssalat " sie sind immer ein beliebter Genuss, ob zum Brot oder in der Sommerzeit, ergänzend zum Grillvergnügen.
Von Januar 2009 bis Juni 2010 wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg"Vorpommern 612 Proben verschiedenster Feinkostsalate untersucht. Davon mussten 87 Feinkostsalate beanstandet werden. Als "verdorben" und damit "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" wurden vier Proben bewertet. Sensorische Abweichungen ergaben dabei eindeutige Hinweise: Ein unreiner, säuerlicher Geruch sowie ein prickelnd gäriger Geschmack. Untermauert wurden diese Ergebnisse mit erhöhten Gehalten an Verderbniserregern, z. B. Milchsäurebakterien und Hefen. Die überwiegende Anzahl Beanstandungen (69) ergab sich wegen mangelhafter Kennzeichnung " von fehlenden Inhalts- oder Zusatzstoffen bis hin zu irreführenden Angaben reichte hier die Mängelliste.
Gerade bei der häuslichen Lagerung oder beim Selbermachen von Feinkostsalaten sind wichtige Hinweise zu beachten. Feinkostsalate gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Besonders bei sommerlichen Temperaturen können sich die genannten Verderbniserreger oder auch Krankeitserreger schnell vermehren.
Durch Kühlen wird die Vermehrung der meisten Bakterien verlangsamt oder gar gestoppt. Daher sollten Feinkostsalate, wie auch andere leicht verderbliche Lebensmittel, möglichst ununterbrochen gekühlt werden: Vom Kühlregal im Geschäft bis zum Tisch, kurz vor dem Verzehr! Wenn die Kühlempfehlungen des Herstellers (Verpackungsaufdruck) nicht eingehalten werden können, sollte das Lebensmittel gleich am Einkaufstag verbraucht werden.
Die optimale Kühlschranktemperatur zur Lagerung wären +5°C, die meist eingestellten +7°C sind eine gute Basis.
Leicht verderbliche Lebensmittel sind am besten auch im Kühlschrank in geschlossenen Behältern oder vollständig abgedeckt zu lagern. Vor dem Verzehr sollten diese Lebensmittel auf mögliche Verderbnisanzeichen überprüft werden: Haben sich Farbe, Geruch oder Geschmack des Lebensmittels verändert, dann ist es ratsam, sie nicht mehr zu essen.
Werden beim Grillen, beim Picknick oder bei Gartenfesten über einen längeren Zeitraum leicht verderbliche Lebensmittel angeboten, ist es besser, diese zu kühlen. Das gilt besonders für Eigenkreationen von Salaten unter Verwendung selbstgemachter Majonäse mit rohem Ei. Sollten zum Beispiel Salmonellen enthalten sein, vermehren sich diese bei höheren Temperaturen in kürzester Zeit explosionsartig.
Die Untersuchungsergebnisse 2009 vieler anderer Lebensmittelgruppen unter www.lallf.de
PRESSEMITTEILUNG vom 15.05.2009
Schnellwarnungen für Verbraucher in M-V jetzt online
Glassplitter im Weinsauerkraut, Salmonellen im Entenbrustfilet, krebserregender Azofarbstoff in einer Handspielpuppe oder in Lederhandschuhen, Heferückstände im Wein, große Knochenstücke im Hundefutter . . .
Dies sind nur einige wenige Beispiele für Produktwarnungen des letzten Jahres - bisher nur einzusehen in einem behördeninternen europäischen Schnellwarnsystem.
Ab sofort sind solche Rückrufaktionen der Industrie auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei veröffentlicht: Unter dem Butten "Öffentliche Warnungen" auf der Startseite des Landesamtes www.lallf.de.
Erfasst werden Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, die in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Markt sind. Nicht immer muss von diesen Produkten ein Gesundheitsrisiko ausgehen. So soll auch verhindert werden, dass ein nicht zum Verzehr geeignetes, insbesondere ekelerregendes, Lebensmittel über einen längeren Zeitraum auf den Markt gerät. Und es geht darum,Verbraucher vor Täuschung durch falsche bzw. fehlende Inhaltsangaben zu schützen.
zuletzt geändert am: 01.02.2012

