Preisfeststellung

Grundlage der Preismeldung ist die 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (ViehFlGDV), in der festgelegt ist, wer zur Preismeldung für Schlachttiere verpflichtet ist.
In Mecklenburg-Vorpommern sind drei Schlachtbetriebe meldepflichtig.
Diese Meldungen sind wöchentlich zu einem festgelegten Zeitpunkt und nach einem festgelegten Muster an das LALLF zu melden und werden danach aufbereitet und an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übersandt.


 

 

 

 



zuletzt geändert am: 11.03.2010