Obst, Gemüse sowie Erzeugnisse daraus und Gewürze

Was wird untersucht?

  • Frischobst
  • Frischgemüse
  • Obst- und Gemüsekonserven
  • Konfitüren, Fruchtaufstriche und Marmeladen
  • Trockenobst
  • Nüsse und Ölsaaten
  • Gewürze

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Schwermetalle und Kontaminanten (z.B. Nitrat)
  • Nachweis von Verunreinigungen wie tierische Schädlinge, Fremdpartikel u.a.
  • Untersuchung auf Mykotoxine z.B Aflatoxine, Ochratoxin A in Nüssen
  • Untersuchung der stofflichen Zusammensetzung (Zuckergehalt, Gesamtsäure ect.)
  • Bestimmung fruchtspezifischer Inhaltsstoffe (z.B. lösliche Trockenmasse, Zucker, Mineralstoffe, organische Säuren)
  • Untersuchung auf Zusatzstoffe (z. B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Schwefeldioxid, Süßstoffe)
  • Nachweis gentechnischer Veränderungen
  • Nachweis von Bestrahlung
  • Radioaktivitätsuntersuchung
  • mikrobiologische Untersuchungen
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2010

Hülsenfrüchte, Ölsamen  -  Beanstandungsrate:  12,0 %
Proben: 92, davon beanstandet: 11
Gesundheitsschädlich andere Ursachen ( 1 )
In einer Packung getrocknete Erbsen wurde ein spitzer Stein von etwa derselben Größe wie die Erbsen gefunden. Die Probe wurde aufgrund der von dem Stein ausgehenden Verletzungsgefahr als nicht sicher beurteilt.
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Eine Beschwerdeprobe Cashewnüsse war aufgrund erheblicher sensorischer Mängel (schwarze Flecken ohne erklärbare Ursache) nicht zum Verzehr geeignet. Eine Probe Walnüsse waren durch Kot und Häutungsreste von Bücherläusen stark verunreinigt und wurden als ekelerregend und nicht zum verzehr geeignet beurteilt.
Wertgemindert (1)
Bei einer Probe Blaumohn wurde eine sehr hohe Säurezahl ermittelt, so dass eine Haltbarkeit bis zum deklarierten Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr gegeben war.
Irreführung ( 2 ), Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 7 )
Eine Probe Pudding auf Sojabasis sowie eine Probe Linsen wurden mit der Angabe ?ohne Gen-technik, weil bio? beworben und aufgrund der Verknüpfung der Aussagen ?ohne Gentechnik? und ?bio? als irreführend beurteilt.  Darüber hinaus entspricht der Wortlaut  ?ohne Gentechnik, weil bio? nicht dem im Gentechnik-Durchführungsgesetz vorgegebenem Wortlaut.
Fünf Proben süße Aprikosenkerne trugen die nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe ?Ein gesunder Knabberspaß?
Hinweise ( 15 )
Hinweise ergingen bei Nährwertangaben, die nicht rechtskonform mit der VO (EG) 1924/2006 waren.

Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse  -  Beanstandungsrate: 2,3 %
Proben: 88 - davon beanstandet: 2
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Eine Probe Chips wurde aufgrund von tierischen Fremdkörpern (Mäusekot und Haare) als ekelerregend und nicht zum Verzehr geeignet beurteilt
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung ( 1 )
Bei einer Probe geschälte Kartoffeln war der Zusatz an Sulfit nicht kenntlich gemacht.
Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung ( 1 )
Bei einer Probe geschälte Kartoffeln überschritt der Zusatz an Sulfit die zulässige Höchstmenge
Hinweise ( 1 )
Ein Hinweis erging bei einer Probe geschälter Kartoffeln, da der Klassenname eines Zusatzstoffes nur abgekürzt angegeben wurde.

Frischgemüse -  Beanstandungsrate: 5,9 %
Proben: 204, davon beanstandet: 12
Wertgemindert ( 1 )
Eine Verdachtsprobe Grünkohl (zur Beschwerdeprobe Grünkohl) wurde aufgrund von abweichen-der Sensorik als wertgemindert beurteilt.
Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten ( 1 )

Bei einer Proben Kopfsalat wurde der Höchstgehalt für Nitrat überschritten.
Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten  ( 2 )
Zwei Proben Gemüsepaprika wiesen Pfanzenschutzmittelrückstände über den zulässigen Höchst-gehalten auf.
Verstöße gegen sonstige Hilfsnormen ( 2 )
Die Beanstandungen beziehen sich auf eine Rucolaprobe und eine Mangoldprobe mit hohen Gehalten an Nitrat.
Hinweise ( 3 )
Bei drei Rucolaproben wurden Hinweise zu erhöhten Nitrat-Gehalten gegeben.

Gemüseerzeugnisse  -  Beanstandungsrate: 2,0  %
Proben: 50,  davon beanstandet: 1
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen ( 1 )
Ein Salat (vorzerkleinertes Gemüse) wies hohe Keimgehalte auf und wurden wegen Nichteinhaltung der Prinzipien der guten Hygienepraxis beanstandet.
Hinweise ( 4)
Vier Proben (Antipasti und Mischsalate) wiesen erhöhte Keimgehalte auf.

Pilze, frisch -  Beanstandungsrate: 7,5 %
Proben: 67  - davon beanstandet:  5
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Es wurden Austernpilze aufgrund von sensorischen Abweichungen(körniger Belag, muffiger Geschmack) und Geruch) als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 4 )
Bei vier Proben von Pilzen in Fertigpackungen war die Kennzeichnung auf dem Etikett schlecht lesbar.
Hinweise ( 1 )
Eine Probe Pfifferlinge wurde unsachgemäß transportiert.

Pilzerzeugnisse  -  Beanstandungsrate: 0 %
Proben:  54 - davon beanstandet: 0
Hinweise ( 2 )
Eine Probe ?Mu-Err-Trockenpilze? wies einen erhöhten Keimgehalt auf. Bei einer Konserve Champignons  wurde ein Hinweis zu einem Kennzeichnungsmangel (Mindesthaltbarkeitsdatum) gegeben.

Frischobst - Beanstandungsrate: 3,5 %
Proben: 171    davon beanstandet:  6
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Eine Probe Tafeltrauben wurde aufgrund ihrer abweichenden Sensorik (chemischer Geruch) als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung ( 1 )
Die Schalenbehandlungsmittel einer Probe Limetten war nicht wie vorgeschrieben gekennzeichnet.
Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten  ( 1 )
Eine Probe Limetten wies Rückstände des Pfanzenschutzmittels Malathion über dem zulässigem Höchstgehalt auf.
Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung (3)
Bei drei Proben Äpfeln wurde eine unzulässige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen.

Obsterzeugnisse -  Beanstandungsrate: 4,2 %
Proben: 72  -  davon beanstandet: 3
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
In einer Konserve Schattenmorellen war es zur Bildung von Gärungsprodukten gekommen. Die Probe wurde als sensorisch abweichend und nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.
Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten ( 2 )
Zwei Heidelbeere Konserven wiesen Pfanzenschutzmittelrückstände über dem zulässigem Höchstgehalt auf.
Hinweise ( 6 )
In sechs Proben Beerenobstkonserven, mit unbekanntem Erzeugerland, wurden in Deutschland nicht zulässige Pflanzenschutzmittel nachgewiesen.

Die Ergebnisse der Jahre 2007, 2008, 2009 im Archiv.



zuletzt geändert am: 20.06.2011