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Örtliche Ordnungsbehörden
Die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte sind als örtliche Ordnungsbehörden für die Durchführung der Fischereischeinprüfung, die Erteilung von Fischereischeinen auf Lebenszeit und Touristenfischereischeinen sowie für die Ausgabe von Fischereiabgabemarken zuständig.
Das Verzeichnis der Adressen der Behörden kann hier abgerufen werden.
zuletzt geändert am: 29.07.2010

