Milch und Milchprodukte, Speiseeis

 

Was wird untersucht?

  • Milch: Rohmilch (z. B. Vorzugsmilch, Milch ab Hof, Werkmilch),
    pasteurisierte Milch, ultrahocherhitzte Milch, sterilisierte Milch
  • Joghurt und Joghurterzeugnisse
  • Sauermilch und Sauermilcherzeugnisse (z. B. crème fraîche)
  • Kefir
  • Buttermilch und Buttermilcherzeugnisse
  • Milchmischerzeungisse
  • Molkenerzeugnisse
  • Sahne /aufgeschlagene Sahne
  • Kondensmilch
  • Trockenmilcherzeugnisse (z. B. Milchpulver)
  • Käse und Käseerzeugnisse (Schmelzkäse)
  • Butter und Erzeugnisse aus Butter
  • Milchspeiseeis etc.

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Sensorische Prüfung
  • Überprüfung der Verpackung
  • Untersuchung auf Mikroorganismen
    (a) pathogene Keime wie Salmonellen, Listeria monocytogenes, Staphylococcus aureus und
    (b) Indikatorkeime für Hygienemängel, wie Enterobakterien, E. coli, sowie Gesamtkeimzahl
    (c) Produkttypische Keime z. B. Säuerungskulturen, wie Milchsäurebildner
    (d) Verderb anzeigende Keime wie Pseudomonaden, Hefen und Schimmelpilze
  • Lagerversuche (Überprüfung Mindesthaltbarkeit),
    Nachweis der Erhitzung (Kurzzeit- und Hocherhitzung) über Bestimmung der Enzymaktivität
  • Bestimmung von chemischen Parametern wie Fett- und Trockenmassegehalt zur Einordnung der Erzeugnisse
  • Bestimmung der Tierart
  • Identifizierung der Fette (Milchfett oder pflanzliches Fett) in Milcherzeugnissen (z.B. Milchspeiseeis)
  • Untersuchung auf Zusatz von Zusatzstoffen (Konservierungsstoffe, z.B. Natamycin auf Käserinde)
  • Untersuchung auf Rückstände (z.B. Antibiotika, BR Test)
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2010

Milch               - Beanstandungsrate:  6,8 %
Proben: 192    - davon beanstandet:  13
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Zwei H-Milch- Proben eines Herstellers waren sauer. Ursächlich kommt ein mikrobiologisch bedingter Verderb durch Enterobakterien bzw. Bacillus cereus in Betracht.
Wertgemindert ( 5 )
Vier H-Milch-Proben, darunter eine Beschwerde- und eine Vergleichsprobe waren hellbeigefarben und hatten einen leichten bis deutlichen karamelligen Geschmack. In Korrelation dazu waren auffällige Gehalte an Lactulose feststellbar. Diese Abweichungen ließen auf eine Überhitzung während der Wärmebehandlung schließen. Eine Biomilch hatte einen zu geringen Fettgehalt.
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 4 )
Eine länger haltbare Frischmilch war am Ende der Haltbarkeitsfrist sensorisch verdorben. Auf einer polnischen Milchverpackung fehlte die Kennzeichnung in deutscher Sprache. Eine Stutenrohmilch wurde ohne Haltbarkeitsdatum in Verkehr gebracht. Bei einer weiteren Probe fehlte die Verkehrsbezeichnung ?Vollmilch? entsprechend der Konsummilchkennzeichnungsverordnung.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 2 )
In einer Bio-Frischmilch wurde eine sehr hohe Anzahl Pseudomonaden nachgewiesen. Eine H-Milchprobe war ebenfalls mit einer hohen Anzahl Pseudomonaden und zugleich mit Enterobakterien rekontaminiert.
Hinweise ( 35 )
Aus roher Milch wurden über Anreicherung diverse Krankheitserreger isoliert. 6 Rohmilchproben enthielten koagulasepositive Staphylokokken, 4 Proben Campylobacter jejuni, 3 Proben Yersinia enterocolitica und 2 Proben Listeria monocytogenes. In einer Rohmilchprobe wurde Verotoxin nachgewiesen. Die kulturelle Untersuchung auf VTEC hatte jedoch ein negatives Resultat. Weil diese Milchen nicht zum Rohverzehr vorgesehen waren, erfolgten keine lebensmittelrechtlichen Beanstandungen. Aus einer H-Milch wurde der seltene Bacillus sporothermodurans, HRS-Keim isoliert. Vereinzelt lagen zudem Kennzeichnungsmängel, geringe Fettgehaltsunterschreitungen sowie erhöhte Gesamtkeimgehalte und erhöhte Zellzahlen vor.

Milcherzeugnisse  - Beanstandungsrate: 5,7 %
Proben:  299          - davon beanstandet:    17
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Eine wärmebehandelte Sahne war mikrobiell bedingt säuerlich verdorben. Dabei wurde ein hoher Gehalt an Milchsäurebildnern nachgewiesen.
Wertgemindert ( 1 )
Eine als echt deklarierte Buttermilch enthielt zu viel Fremdwasser.
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 6 )
Bei einem Ziegenjoghurt ab Hof war die Art der Fettgehaltsangabe falsch. Auf einer Eiscafeverpackung wurden die nährwertbezogenen Angaben in falscher Reihenfolge deklariert. Bei einer Buttermilch vom Bauernhof fehlte die Nährwertkennzeichnung gänzlich. Ein Milchmischerzeugnis enthielt trotz Auslobung des Vitamin-C-Gehaltes keine L-Ascorbinsäure. Bei einem Sauermilcherzeugnis fehlte die Angabe des Fettgehalts, bei einem weiteren war der Fruchtanteil nicht mengenmäßig deklariert.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung ( 1 )
Bei einer Probe Schlagsahne aus Automaten fehlte die Deklaration des Süßstoffs Saccharin in der Speisekarte.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 9 )
Bei 9 Schlagsahneproben wurden die DGHM- Warnwerte für Enterobakterien und/oder E. coli überschritten. Dies spricht für deutliche Hygienemängel beim Umgang mit den Aufschlagautomaten.
Hinweise ( 36 )
DGHM- Richtwertüberschreitungen für Pseudomonaden und/oder Enterobakterien lagen bei 23 Schlagsahneproben vor. Dies gilt als Hinweis auf Hygienemängel im Zusammenhang mit dem Aufschlagen der Sahne. Kennzeichnungsmängel wurden bei vier Joghurtproben festgestellt. Zweimal war das MHD nicht korrekt deklariert. Einmal fehlte die Mindestfettgehaltsangabe. Bei einem weiteren Joghurt war die Losnummer nicht deutlich lesbar. Eine Schokomilch aus einem Abgabeautomaten war sehr keimhaltig. In 4 Fällen war bei Schlagsahne bzw. Creme fraiche der Fettgehalt geringfügig unterschritten. In zwei weiteren Fällen lagen Kennzeichnungsmängel hinsichtlich ungenauer Zutatenangaben vor. Einer Beschwerdeprobe Milchmischerzeugnis ?Schoko-Haselnuss war ein Glassplitter beigefügt, den der Beschwerdeführer in dem Erzeugnis vorgefunden hat. Da in der mitgeführten Beschwerdeprobe keine weiteren Glassplitter enthalten waren, wurde von einer Beanstandung abgesehen, aber auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hingewiesen.

Käse              - Beanstandungsrate: 13,4 %
Proben: 439  - davon beanstandet:    59
Gesundheitsschädlich, Gesundheitsgefährdend ( 1 )
Ein Rohmilch-Schnittkäse, der als lose Ware verkauft wurde, enthielt Salmonella Dublin. Es erfolgte eine europäische Schnellwarnung, einschließlich Rückruf der Ware.
Nicht zum Verzehr geeignet ( 6 )
Auf einem Frischkäse vom Bauernhof befanden sich Fremdschimmelpilzkolonien. Ein weiterer Ziegenfrischkäse ab Hof wies graue Beläge auf der Oberfläche in Verbindung mit einer hohen Zahl an Hefen und Schimmelpilzen auf. Bei zwei Schnittkäsen in Scheiben wurden ebenfalls Schimmelpilzkolonien auf der Schnittfläche festgestellt. Ein Weichkäse aus der Käsetheke war verdorben. Er hatte einen hefig vergorenen Geruch. Ein Parmesankäse aus einem Gastronomiebetrieb war mit Schimmelpilzen und Hefen in hohen Keimzahlen befallen.
Wertgemindert ( 3 )
Zwei Schnittkäse aus einer Hofkäserei hatten einen deutlich beißigen Geschmack. Die Gehalte an biogenen Aminen insbesondere Tyramin und Histamin waren sehr hoch. Eine weitere Probe geriebener Emmentaler wies einen zu hohen Stärkegehalt auf.
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 47 )
Bei 7 Käseproben war die Fettgehaltsstufe irreführend deklariert. Auf zwei Frischkäseverpackungen von Bauernhöfen und drei handelsseitig abgepackten Käseproben befanden sich gleich mehrere Kennzeichnungsfehler. Bei zwei weiteren Käseabpackungen fehlte die Angabe der Käsegruppe. Je ein Schnittkäse war nur in polnischer bzw. französischer Sprache gekennzeichnet. Bei zwei Käsen war die Reihenfolge der Nährwertangaben falsch. Auf einem Schinkenkäse fehlte die Quidangabe. Ein weiterer Käse wurde ohne Identitätskennzeichen gehandelt. Eine Schnittkäseprobe wies eine fehlerhafte Auslobung ?Gemäß deutschem Lebensmittelrecht? auf, die im Gesamtkontext als irreführend beurteilt wurde. Eine Probe Käsetaler, bei der eine Teil des Milcheiweißes durch Hühnereiweiß ersetzt wurde, wurde unter der Bezeichnung ?Käse?? in Verkehr gebracht und entsprach so nicht den Vorschriften zum Bezeichnungsschutz von Milcherzeugnissen. Eine Vielzahl von Kennzeichnungsfehlern resultierte aus fehlenden Angaben der Fettgehaltsstufe, unvollständigen Herstellerangaben, fehlerhaften Zutatenlisten und Mindesthaltbarkeitsangaben aber auch der schlechten Lesbarkeit von Kennzeichnungselementen. Besonders auffällig dabei waren im Einzelhandel abgepackte und gekennzeichnete Produkte, die über Käsetheken in Selbstbedienung abgegeben wurden.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung ( 10 )
In zwei Proben Alt Mecklenburger Tilsiter konnte auf der Oberfläche der nicht zugelassene Konservierungsstoff Benzoesäure nachgewiesen werden. Ursächlich dafür war ein im Reiferaum angewendetes Verfahren zur Luftkeimgehaltreduzierung, bei dem die Kaltvernebelung einer Konservierungsstofflösung dazu führte, dass auf den Erzeugnissen teilweise technologisch wirksame Mengen an Benzoesäure haften blieben. In zwei weiteren Schnittkäseproben war die Höchstmenge an dem Konservierungsstoff Natamycin auf der Oberfläche überschritten bzw. bei einer Probe auch noch in der darunter liegenden Schicht nachweisbar. Fehlende Kennzeichnung der Konservierungsstoffe Natamycin, Sorbinsäure bzw. Nitrat sowie  des Farbstoffs Annatto führten in 6 Fällen zur Beanstandung.
Hinweise ( 63 )
8 Frischkäseproben insbesondere von Schaf oder Ziege aus Hofkäsereien sowie ein Fetakäse fielen durch erhöhte Hefezahlen auf. Bei 4 Quark- bzw. Schnittkäseproben wurden erhöhte Gehalte an Staphylokokken registriert. Ein Parmesankäse aus einem Gastronomiebetrieb fiel durch einen beißigen Geschmack in Verbindung mit einem hohen Histamingehalt auf. Des Weiteren lagen diverse Kennzeichnungsmängel vor. Bei mehreren Käseproben fehlte die Angabe, dass es sich um Käse aus Rohmilch handelt. Weiterhin wurden mehrfach geringfügig abweichende Fettgehaltsangaben, fehlende oder unleserliche MHD-Angaben, ungenaue Angaben in Zutatenlisten, schlechte Lesbarkeit der Kennzeichnungselemente u. ä. festgestellt. 6 weitere Hinweisbefunde bezogen sich auf sensorische Abweichungen, wie beißig und bitter im Nachgeschmack.

Butter   -    Beanstandungsrate: 4,2 %
Proben: 72 - davon beanstandet: 3
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Eine Bio- Butter war am Ende der Haltbarkeitsfrist mikrobiell verdorben. Es wurden hohe Gehalte an Pseudomonaden und Enterobakterien nachgewiesen. Das Ergebnis lässt darauf schließen, dass neben einem bestehenden technologischen Fehler das MHD zu weit gefasst wurde.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 3 )
Bei 3 Bio-Butterproben desselben Herstellers wurden sehr hohe Enterobakterienzahlen ermittelt. Dies war mit einem leicht ranzigen Geschmack verbunden. Es ist von einem technologischen Fehler auszugehen.
Hinweise (2 )
Zwei Proben Kräuterbutter unterschritten geringfügig den Mindestmilchfettgehalt.

Die Ergebnisse der Jahre 2007-2009 finden Sie im Archiv.


Pudding, Cremespeise - Beanstandungsrate: 2,9%
Proben: 68, davon beanstandet: 2
Wertgemindert (2)

2 Proben Pudding aus Gemeinschaftsverpflegung wichen in der sensorischen Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung ab.
Hinweise (1)
Einer Beschwerdeprobe Dessert war ein Glassplitter beigelegt. Da in der mitgeführten Beschwer-deprobe keine weiteren Glassplitter enthalten waren, wurde auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hingewiesen.


Speiseeis    Beanstandungsrate:    18,3%
Proben: 687 - davon beanstandet: 126
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Ein Softeis hatte einen fremdartig seifigen Geruch und Geschmack. Eine Beschwerdeprobe Vanil-leeis war im Geschmack fremdartig, kratzend und deutlich adstringierend.
Wertgemindert ( 13 )
Fünf als Milcheis deklarierte Softeisproben enthielten zu wenig Milchfett. Ein Softeis war deutlich sandig. 6 Milcheisproben enthielten neben Milchfett Fremdfettbestandteile, die nicht auf geschmacksgebende Zutaten zurückzuführen waren. Eine dieser Proben war darüber hinaus auch deutlich sandig. Ein Marshmellowmilcheis fiel durch einen salzigen Geschmack auf, der vom Verbraucher in diesem Ausmaß bei Eis nicht erwartet wird. In Korrelation dazu war der Kochsalz-gehalt der Probe mit 0,48 g/100g erhöht.
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 21 )
13 Proben Eis bzw. Milcheis  mit Vanillegeschmack waren irreführend als Vanilleeis bzw. Vanille-milcheis bezeichnet worden. Eine Probe Speiseeis enthielt kein Milchfett; die gewählte Verkehrs-bezeichnung Milchspeiseeis war somit irreführend. Bei zwei auf Vorrat abgefüllten Eisproben war das Zutatenverzeichnis unvollständig bzw. fehlte. Eine Fertigeispackung hatte ein verwischtes MHD. Bei einem Milcheis war der Fettgehalt zu gering. Im Zutatenverzeichnis einer Himbeereisprobe fehlte die Angabe des Fruchtanteils. Auf einer Eisabpackung war keine Temperaturangabe in Verbindung mit dem MHD aufgedruckt. Bei einer weiteren Fertigpackung Eis Vanillegeschmack waren ein Teil der Kennzeichnungselemente bedingt durch eine kleine Schriftgröße nicht deutlich lesbar.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung ( 8 )
Bei 7 Eisproben fehlte die Deklaration des bzw. der verwendeten künstlichen Farbstoffe. Bei einer Fertigpackung Eis fehlte in Verbindung mit dem Farbstoff Paprikaextrakt die Angabe des Klassennamens Farbstoff.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen  ( 93 )
Bei 93 Speiseeisproben aus loser Abgabe war der Warnwert bzw. Grenzwert M für Enterobakterien überschritten. Die Gesamtkeimzahl lag bei 19 dieser Proben zugleich über dem DGHM- Richtwert. Dies spricht für deutliche Hygienemängel bei der Herstellung bzw. Abgabe von Speiseeis.
Hinweise ( 61)
38 mal lagen Richtwert- bzw. Grenzwert - Überschreitungen für Enterobakterien bei loser Abgabe von Speiseeis vor. Bei 6 Eisproben war der Richtwert für die Gesamtkeimzahl überschritten. Jeweils eine Speiseeisprobe fiel durch erhöhte Gehalte an Staphylokokken, Schimmelpilzen bzw. Pseudomonaden auf. Diese Befunde deuten auf Hygienemängel hin.  Sensorische Mängel waren selten. Drei Eisproben hatten einen leicht sandigen Geschmack. Mehrere Eisproben in loser Abgabe wurden unter Fantasiebezeichnungen wie Blauer Engel o.ä. ohne weitere Ergänzung durch die entsprechende Eissorte in Verkehr gebracht. Bei einzelnen Milcheisen waren der Fett- und Trockenmassegehalt geringfügig unterschritten.




zuletzt geändert am: 29.06.2011