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Für Nachmeldungen zum "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen" nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Mitarbeiter Herrn M. Hahn (0381-4035465) auf!
Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile
(Letzter Nachtrag für Mecklenburg-Vorpommern in der 2. Ergänzung, 2006)
Ergänzung zum ?Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen"
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, durch Beibringen von zusätzlichen, nicht im Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystem (ATKIS- DLM25/2) enthaltenen oder daraus ableitbaren Informationen über nicht intensiv genutzten Flächen im Agrarraum (Kleinstrukturen, Rückzugsareale) das Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen für Gemeinden, die nicht in den die Mindestausstattung erfüllenden Naturräumen liegen, zu präzisieren.
Die zusätzlichen Informationen sind auf Gemeindebasis zu erheben und betreffen:- extensiv oder nicht genutztes Grünland in Form von
- Grünland nach Extensivierungsprogramm ohne Düngung und Pflanzenschutz (ausgenommen Einzelpflanzenbekämpfung) mit Schnittzeitpunktregelung
- Gewässerrandstreifen.
- Streuobstwiesen
- Flächenförmige Kleingehölze unter 0,1 ha oder neu angelegte Kleingehölzflächen
- Linienförmige Gehölzflächen (Hecken) als
- Anpflanzungen zwischen zwei landwirtschaftlichen Flächen ohne Weg
- Hecken (Gehölze) entlang eines Weges, wenn diese eine Breite von 6m überschreiten
- extensiv oder nicht genutztes Grünland in Form von
- Für die Übergabe der Informationen, die ausschließlich durch die zuständige Landesbehörde in autorisierter Form erfolgt, werden folgende technischen Formate verbindlich festgelegt:
- Die Übergabe der Informationen zu Grünland erfolgt in digitaler Form als EXCEL ? oder dBase ? File mit der 8-stelligen amtlichen Gemeindekennziffer (1. Spalte) und den Flächen der Gemeinden (Spalten 2 = Extensiv genutztes Grünland, Spalte 3 = Gewässerrandstreifen). Alle Flächenangaben sind in Hektar anzugeben.
- Die Übergabe der Informationen zu Streuobstwiesen und Kleingehölzen erfolgt in digitaler Form mit entsprechenden Raumbezug im Shapefile-Format. Der Raumbezug muss im Shapefile als flächenförmiges Objekt abgebildet sein, welches die folgenden Attribute enthalten muss:
- Fläche des Objektes
- 8-stellige amtliche Gemeindekennziffer
- laufende Nummer des Objektes innerhalb einer Gemeinde
- Art des Objektes (Streuobstwiese = 1, flächenförmiges Kleingehölz = 2)
- Als geodätisches Bezugssystem sind Gauss-Krüger Koordinaten mit einer Ausdehnung von drei Längengraden (Meridianstreifen) festgelegt.
- Die Übergabe der Informationen zu linienförmigenGehölzflächen erfolgt in digitaler Form mit entsprechenden Raumbezug im Shapefile-Format. Der Raumbezug muss im Shapefile als linienförmiges Objekt abgebildet sein, welches die folgenden Attribute enthalten muss:
- Länge des Objektes
- 8-stellige amtliche Gemeindekennziffer
- laufende Nummer des Objektes innerhalb einer Gemeinde
- mittlere Breite des Objektes
- Als geodätisches Bezugssystem sind Gauss-Krüger Koordinaten mit einer Ausdehnung von drei Längengraden (Meridianstreifen) festgelegt.
- Aufgrund der beigebrachten zusätzlichen Informationen führt das JKI unter Einbeziehung der entsprechenden ATKIS-Daten neue Berechnungen zum Biotopindex durch.
- Landschaftliche Besonderheiten in einem Agrargebiet (z.B. sehr große Anteile an Böschungen, Terrassenmauern in Weinanbaugebieten oder erhebliche Unterschiede in der Agrarstruktur in Großgemeinden mit mehreren Orten) können schriftlich formlos dem JKI mitgeteilt werden. Das BVL prüft, ob diese Besonderheiten den Anteil an Kleinstrukturen wesentlich verändern. In diesem Fall werden mit dem Land spezielle Maßnahmen zur Berücksichtigung dieser Besonderheiten festgelegt.
- Die Übergabe der Informationen kann jährlich bis zum 1. September an das BVL erfolgen.
zuletzt geändert am: 24.03.2010

