Kaffee und Tee

 

Was wird untersucht?

  • Rohkaffee, Röstkaffee
  • Kaffee-Extrakt, Zichorie, Malzkaffee
  • Grüner Tee (unfermentiert), Oolong Tee (halbfermentiert) und schwarzer Tee fermentiert)
  • Aromatisierter Tee
  • Teeähnliche Erzeugnisse, aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse (Kräuter- und Früchtetees)
  • Tee- Extrakte, aromatisierte Tee- Extrakte  (z.B. Zitronen- Instanttee)
  • Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Nachweis von Verunreinigungen: tierische Schädlinge, Schmutzpartikel
  • Untersuchung auf Mykotoxine: Aflatoxine, Ochratoxin A, Fumonisine
  • Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (z. B. Herbizide, Fungizide)
  • Bestimmung der Inhaltsstoffe (z.B. Wassergehalt bzw. Trockenmasse, Asche)
  • Überprüfung der Entcoffeinierung (Kaffee, aber auch Tee)
  • Nachweis von Acrylamid (Kaffee)
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2009

Kaffee  -  Beanstandungsrate:  4,5 %
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (4)
Die Kennzeichnung „entkoffeinierter Kaffee“ war bei vier Proben aufgebrühtem Kaffee irreführend für den Verbraucher. In den genannten Proben wurden Koffeingehalte von
133 mg/l bis 609 mg/l bestimmt. Ein Röstkaffee darf nur dann mit dem Zusatz „entkoffeiniert“ gekennzeichnet werden, wenn er höchstens ein Gramm Koffein in einem Kilogramm Kaffeetrockenmasse enthält. Bei einer mittleren Kaffeetrockenmasse von 95% und einer Konzentration von 5 g Kaffeepulver je 100 ml für einen normalen Aufguss, ergibt sich daraus ein Koffeingehalt von 52,5 mg/l. Die vier Proben überschritten diesen Gehalt deutlich.
Hinweise (6)
Anteil von koffeinhaltigem Kaffee nicht ausgeschlossen.

Tee -  Beanstandungsrate:  4,3%
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (3)
Unter der Verkehrsbezeichnung „Sanddorn Sahne“ wurde ein teeähnliches Erzeugnis in den Verkehr gebracht. Ein sahniger Geschmack war sensorisch nicht wahrnehmbar. Laut Zutatenverzeichnis wurde auch keine Sahne zur Herstellung verwendet. Die im Zutatenverzeichnis eines Früchtetees aufgeführte Zutat „Multivitamin“ entspricht nicht den Anforderungen der LMKV. Alle Vitamine sind einzeln in der Zutatenliste anzugeben. In einem teeähnlichen Erzeugnis war eine deutliche Menge Fenchel, die im Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt war.
Hinweise (4)
Nitratgehalt in teeähnlichen Erzeugnissen erhöht, Masseverlust geringfügig über zugelassenem Wert.



zuletzt geändert am: 21.07.2010