Honig und Süßwaren

Was wird untersucht?
Süßwaren
- Hart- und Weichkaramellen
- Fondant, Fondanterzeugnisse
- Gelee-Erzeugnisse, Gummibonbons und Fruchtpasten
- Schaumzuckerwaren
- Lakritzwaren
- Dragees
- Komprimate/Pastillen
- Marzipan-, Persipan- und Nougaterzeugnisse
- Trüffel
- Eiskonfekt, Krokant
- kandierte Früchte etc.
- Kakao, Kakaoerzeugnisse, Schokoladen und Schokoladenerzeugnisse
Honig
- Blütenhonige (z. B. Rapshonig, Lindenhonig)
- Blütenhonigmischungen (z. B. Frühtrachthonig, Sommerblütenhonig)
- Honigtauhonig (z. B. Waldhonig, Koniferenhonig)
Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
- Bestimmung der Inhaltsstoffe (z.B. Wasser, Fett, Eiweiß, Zucker, Mineralstoffe, Genusssäuren)
- Bestimmung von wertgebenden Bestandteilen (Vitamine, Butter, Früchte, Ölsamen, Marzipan, Schokoladenanteil)
- Untersuchung auf Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe)
- Bestimmung von besonderen Inhaltsstoffen: Ammoniumchlorid, Glycyrrhizin (Lakritzwaren), Theobromin/Coffein (Schokolade/ Kakao)
- Diastase- Aktivität und Hydroxymethylfurfuralgehalt als Nachweis von thermischer Belastung bei Honigen
- Spezifische Leitfähigkeit und mikroskopische Pollenanalyse (Honigsorten, Herkunft von Honig)
- Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung
Untersuchungsergebnisse 2010
Zucker - Beanstandungsrate: 3,6
Proben: 28 - davon beanstandet: 1
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Eine Beschwerdeprobe Invertzuckersirup war sensorisch abweichend und enthielt Buttersäure. Sie wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.
Honig - Beanstandungsrate: 22,2 %
Proben: 153 - davon beanstandet: 34
Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 46 )
Mehrere Honige waren mit einer krankheitsbezogenen/gesundheitsbezogenen Werbung versehen ?Fitness aus der Apotheke der Natur?, ?Vertrauen Sie auf die Heilkräfte der Natur?, ?Wirkstoffreich?. Mehrfach wurde mit Selbstverständlichkeiten geworben z.B. ?naturbelassen?, ?ein Produkt der Natur?.
Eine Probe Honig wies einen Gehalt an HMF>40 mg/kg auf. Laut Honigverordnung ist demgemäß ein Honig nur noch als Backhonig zu verwenden.
Bei 4 Proben (2x Linde, 1x Kastanie, 1x Raps) wurde eine falsche Trachtangabe gewählt, da die entsprechende Pollenart nur als Beitracht nachgewiesen wurde und nicht als Haupttracht.
31 Honigproben wiesen Kennzeichnungsmängel auf, wie eine fehlende, unkorrekte bzw. schlech-te lesbare Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, der Los-Nummer, der Anschrift des Herstellers und der Füllmenge.
Hinweise ( 31 )
Bei 30 Proben gab es fachliche Hinweise zu leichten Kennzeichnungsmängeln (z.B. wurde die Auslobung ?Echter deutscher Honig? als nicht mehr Zeitgemäß behinweist), bei einer Probe lag Aufgrund einer sehr geringen Invertaseaktivität eine mögliche Wärmeschädigung vor.
Konfitüren, Marmeladen - Beanstandungsrate: 29,6 %
Proben: 81 - davon beanstandet: 24
Nicht zum Verzehr geeignet ( 1 )
Eine Pflaumenkonfitüre war aufgrund von Schimmelpilzwachstum auf der Oberfläche nicht zum Verzehr geeignet.
Wertgemindert ( 4 )
Sensorische Mängel, wie z.B. eine Kochnote und leicht brandig, sowie damit verbundene erhöhte Hydroxymethylfurfural-Gehalte führten zur Wertminderung. Ein Pflaumenmus enthielt einen zu geringen Gehalt an löslicher Trockenmasse.
Irreführung ( 2 ), Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 21 )
Nach wie vor stehen hier die Kennzeichnungsmängel an erster Stelle. Darunter fallen Fehler bei der Angabe der Kennzeichnungselemente nach LMKV aber auch in gleichem Maße fehlende Kennzeichnungselemente nach Konfitürenverordnung. Zwei Proben wiesen irreführende Angaben über den Fruchtgehalt und über den Gesamtzuckergehalt auf.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung ( 5 ), unzulässige Verwendung ( 6 )
Bei als Konfitüren oder Gelees in den Verkehr gebrachten Proben wurde der für diese Warenart nicht zulässige Konservierungsstoff Sorbinsäure nachgewiesen. Zu diesen Beanstandungen kommt es insbesondere, wenn statt Zucker Gelierzucker eingesetzt wird.
Bei Fruchtaufstrichen wird häufig der Konservierungsstoff Sorbinsäure, der auch hier durch die Verwendung von Gelierzucker in die Produkte gelangt, nicht kenntlich gemacht.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften ( 12 )
Einige Proben wiesen eine zu geringe lösliche Trockenmasse auf und erfüllten somit nicht mehr die Anforderungen an ein Erzeugnis der Konfitürenverordnung.
Hinweise ( 13 )
Hierbei handelte es sich um Hinweise zu Kennzeichnungsmängeln.
Süßwaren - Beanstandungsrate: 2,8 %
Proben: 36 - davon beanstandet: 1
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Bei einem gefüllten Lutschbonbon war die Mengenangabe der in der Verkehrsbezeichnung genannten Zutat nur im Bezug auf die Füllung und nicht auf das Gesamtlebensmittel angegeben.
Hinweise ( 1 )
Es wurde ein Hinweis zu einem Kennzeichnungsmangel (Mindesthaltbarkeitsdatum) gegeben.
Schokolade - Beanstandungsrate: 5,1%
Proben: 39 - davon beanstandet: 2
Irreführung ( 2 )
Die Kennzeichnung einer Zartbitterschokolade wurde als irreführend beanstandet, weil der angegebene Fettgehalt erheblich unter dem analytisch in der Probe festgestellten Fettgehalt lag. Außerdem wurde auf der Verpackung mit der Angabe ?ohne Konservierungsstoffe? geworben. Hierbei handelt es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da der Zusatz von Konservierungsstoffen zu keiner Schokolade zugelassen ist. Eine Probe kakaohaltige Fettglasur wurde als irreführend beanstandet, weil sie als Schokoladenüberzug bezeichnet wurde.
Hinweise ( 3 )
Es wurden Hinweise zu Kennzeichnungsmängeln (u.a. Mindesthaltbarkeitsdatum, Verkehrsbezeichnung) gegeben.
Kakao - Beanstandungsrate: 4,5 %
Proben: 22 - davon beanstandet: 1
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Bei einem Trinkschokoladenpulver mit Pilzextrakt wurde eine nicht zugelassene gesundheitsbe-zogene Angabe beanstandet.
Hinweise ( 1 )
Bei einer Trinkschokolade wurde ein Hinweis zu einem Kennzeichnungsmangel (Nährwertkennzeichnung) gegeben.
Informationen zu Honig und Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen (Stand August 2009)
Honig und Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen... (pdf)
zuletzt geändert am: 20.06.2011

