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Gebühren und Entgelte für Angler

In der nachstehenden Tabelle sind die wichtigsten Gebühren, Entgelte und Abgaben auf einen Blick dargestellt. 

Tatbestand

Rechtsnorm

Gebühr / Entgelt

  

Fischereischeinprüfung

Teilnahme an der Fischereischeinprüfung

§ 4 FSchPrVO i.V.m. KostLEVO

- für Personen bis 18 Jahre

15 Euro

- für Personen über 18 Jahre

25 Euro

Entscheidung über die Vergleichbarkeit einer Fischereischeinprüfung aus anderen Bundesländern

§ 1 Abs.2 FSchVO i.V.m. KostLEVO

  5 Euro

  

Fischereischein

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit

§ 7 Abs. 3 LFischG i.V.m. KostLEVO

  8 Euro

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit als Ersatzdokument oder im Rahmen des Umtausches

§ 1 Abs.1 Satz 3 oder Abs.2 FSchVO i.V.m. KostLEVO

  8 Euro

Beglaubigung einer Bescheinigung zur Bestätigung der Erstausstellung eines Fischereischeins (bei Verlust) zur Vorlage bei der örtlichen Ordnungsbehörde

Tarifstelle 13.2.6 der KostVO IM M-V

  2 Euro

Erteilung der Fischereiabgabemarke

§ 2 Abs. 1 FSchVO

  6 Euro

Erteilung eines Touristenfischereischeins (incl. Broschüre und Fischereiabgabemarke)

§ 2 Abs.4 Satz 1 FSchVO 

20 Euro

Erteilung einer Verlängerungsbescheinigung zum Touristenfischereischein

§ 2 Abs.4 Satz 3 FSchVO

13 Euro

  

Angelerlaubnis Küstengewässer

Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V (Alter >18 J.)

Entgelterlass

20 Euro

Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V (Alter bis 18 J.)

Entgelterlass

10 Euro

Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V 

Entgelterlass

10 Euro

Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V

Entgelterlass

  5 Euro

Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V (Personen nach § 7 Abs. 7 LFischG) Ausgabe nur bei Fischereibehörde

Entgelterlass

kostenfrei

Erstellung eines Duplikates bei Verlust des Dokumentes

  2 Euro

 

  



zuletzt geändert am: 24.04.2012