Kontrollen bei Gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln oder von nachwachsenden Rohstoffen (GVO Kontrollen)
Das LALLF M-V wurde 2008 vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde nach dem Gentechnikrecht benannt (LVGenTG-ZustLVO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-26 vom 14.03.2008 Nr.3 S.33).
Seine Aufgaben bestehen in:
I. Überwachung von Freisetzungsversuchen
Die im Bescheid vom Bundesamt für Verbraucherschutz auf Genehmigung zur Freisetzung von Gentechnisch veränderten Pflanzen enthaltenen Nebenbestimmungen sind die Grundlage für die Kontrollen der Überwachungsbehörde. Der Versuchsansteller hat alle Arbeiten in einem Protokollbuch akribisch festzuhalten. Bei besonderen Anlässen wie Aussaat und Ernte oder unvorhergesehenen Ereignissen ist die Überwachungsbehörde zu informieren. Bei Vor-Ort-Kontrollen überzeugen sich die Mitarbeiter von der ordnungsgemäßen Versuchsdurchführung.
Bei den Nachkontrollen gilt es festzustellen, ob auf den Feldstücken, auf denen die Freisetzungsversuche in den Vorjahren durchgeführt wurden, Gentechnisch veränderte Pflanzen oder Versuchspflanzen der gleichen Fruchtart aufwachsen. Ist das der Fall, verlängert sich die Nachkontrolle jeweils um ein weiteres Jahr.
Anzahl und Nachkontrollen der Freisetzungsversuche in M-V 2011
Im Ergebnis der 20 stattgefundenen Nachkontrollen wurde vorgeschlagen, 12 Versuche abzuschließen, da bei den mehrfach, auch vom Versuchsansteller, durchgeführten Kontrollen, keine Durchwuchspflanzen aus den vorangegangenen Versuchen mehr gefunden wurden. An den restlichen 8 Versuchsstandorten wurde angewiesen, im folgenden Jahr die Nachkontrollen wegen festgestellten Durchwuchses weiterzuführen. Hinzu kommen für 2012 vier weitere Nachkontrollen von Versuchen, die 2011 im Feld standen. Bei einem Überwinterungsversuch an Kartoffeln 2010/11 entfällt die Nachkontrolle, da das gesamte Versuchsgut in geschlossenen Säcken eingebracht und im Frühjahr ohne Verluste wieder ausgegraben wurde.
| Fruchtart | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
|---|---|---|---|---|
| Mais | 2 | 1 | 0 | 0 |
| Kartoffel | 6 | 6 | 6 | 3 |
| Zuckerrüben | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Sommerweizen | 0 | 1 | 1 | 1 |
| Sommergerste | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Petunien | 0 | 1 | 1 | 0 |
| Nachkontrollen | 28 | 25 | 21 | 20 |
Anmeldungen für Freisetzungsversuche für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor.
II. Überprüfung am Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen
Bis 2008 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben von Mais und Raps aus amtlich verschlossenen und gekennzeichneten Packungen anerkannten Saatgutes entnommen und im Labor auf Verunreinigungen mit Gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Da die Ergebnisse meist erst nach der Aussaat vorlagen, mussten bei festgestellten Verunreinigungen des Saatgutes diese Bestände umgebrochen werden. Um Verluste oder Mehraufwendungen bei Landwirten oder Händlern zu vermeiden, wird seit 2008 das Saatgut beim Aufbereiter stichprobenartig kontrolliert bevor es in den Handel gelangt. Bis zum Vorliegen des Laborergebnisses dürfen diese Partien nicht ausgeliefert werden.
Erschwerend wirkt der von der EU-Kommission noch nicht festgelegte Grenzwert für GVO-Verunreinigungen im Saatgut. Wenn ein ermittelter GVO-Besatz unterhalb der technischen Nachweisgrenze liegt, kann es bei der bisher praktizierten Nulltoleranz auch zu ungerechtfertigen Anordnungen von Bestandesumbrüchen kommen.
Monitoring von Saat- und Pflanzgut - Untersuchungsergebnisse 2011/12
Die Saat- und Pflanzgutuntersuchungen von Mais, Sommerraps sowie Kartoffeln auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen sind rechtzeitig vor der Aussaat für das Frühjahr 2012 abgeschlossen worden.
Im Januar und Februar 2012 wurden 7 Sommerrapspartien vom Aufbereiter NPZ Malchow/Poel auf gv-Konstrukte untersucht. Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden außerdem 15 ausländische Maispartien beprobt. Erstmalig wurde in M-V ein vorgeschlagenes Überwachungssystem für Pflanzkartoffeln an 13 Kartoffelpartien getestet.
Alle überprüften Partien waren frei von gentechnischen Veränderungen.
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III. Kontrollen des Anbaues von Gentechnisch veränderten Pflanzen
Für den Erzeuger gelten die Anforderungen nach dem Gentechnikgesetz vom 20.06.1990, i. d. F. vom 01.04.2008 (BGBl. I S. 499) und nach der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung von Gentechnisch veränderten Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung vom 07.04.2008 BGBl. I S.655).
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 2011
Im Jahr 2011 fand in M-V kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Die Nachkontrolle der Anbaufläche mit der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora aus dem Jahr 2010 ist noch nicht abgeschlossen.
IV. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 Gentechnikgesetz
Standortauskunft zu Gentechnisch verunreinigtem Maissaatgut PR 38H20 in M-V 2010
Aussaat von Mais mit Anteilen des Gentechnisch veränderten Maises NK603 im Frühjahr 2010
Im Rahmen der Saatgutüberwachung informierte Niedersachsen über einen geringen Anteil (< 0,1 %) an nicht zugelassenem Gentechnisch verändertem Mais (NK603) in der konventionellen Maissorte PR38H20 (Saatgutpartie D/H4629/831W) der Pioneer Hi-Bred Northern Europe GmbH.
NK 603 besitzt in Europa eine gültige Zulassung als Lebens- und Futtermittel, ist aber nicht für den Anbau zugelassen. NK 603 zeichnet sich durch eine Toleranz gegenüber dem nicht selektiv wirkenden Herbizid Roundup aus.
Betroffen sind insbesondere Landwirte in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. In Mecklenburg-Vorpommern waren 2 Betriebe betroffen.
Aufgrund der Saatgutverunreinigung mussten in den landwirtschaftlichen Betrieben 53,24 Hektar Mais auf 4 Flächen vernichtet werden. Die Vernichtung des Aufwuchses erfolgte nach Maßgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesamt hatte die Maßnahmen überwacht und dokumentiert. Die betroffenen Flächen werden auf Durchwuchs kontrolliert.
Standortauskunft zu Gentechnisch verunreinigter Rapsaussaat "Taurus" in M-V 2007
Standortangaben zu Flächen in Mecklenburg-Vorpommern, auf denen im August 2007 Winterraps der Sorte Taurus ausgesät wurde, der mit nicht zugelassenem Gentechnisch verändertem Raps verunreinigt war
Im Rahmen der Saatgutüberwachung informierte Nordrhein-Westfalen im August 2007 über einen geringen Anteil (< 0,1 %) an nicht zugelassenem Gentechnisch verändertem Raps in der konventionellen Rapssorte Taurus (Saatgutpartie D/BN 3237/318) der Deutschen Saatgutveredlung AG Lippstadt.
Betroffen waren damals insbesondere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Aufgrund dieser Verunreinigung mussten in 17 landwirtschaftlichen Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern und einem hier ansässigen Saatgutunternehmen 817 Hektar Raps auf 33 Flächen vernichtet werden. Die Vernichtung des Aufwuchses erfolgte nach Maßgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesamt hatte die Maßnahmen überwacht und dokumentiert.
Alle betroffenen Flächen wurden im Herbst 2007 und im Frühjahr 2008 ggf. mehrmals kontrolliert. Nach dem angeordneten Umbruch wurde in keinem Fall Raps nachgebaut. Die Kontrollen wurden abgeschlossen, nachdem keine Rapspflanzen mehr auf den Flächen festzustellen waren.
Bioland e. V. hatte im September 2007 auf Veröffentlichung der Flächen geklagt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hatte unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Landwirte, die unverschuldet das verunreinigte Saatgut ausgebracht hatten, eine Veröffentlichung der Daten bisher verweigert.
Der Urteilsspruch des Schweriner Verwaltungsgerichts liegt jetzt schriftlich vor.
Standortangaben zu Winterraps TAURUS
Saatgutherkunft D/BN 3237/318
Download des Standortregisters
zuletzt geändert am: 28.02.2012


