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Fischereischein und Fischereiabgabemarken
Im Jahr 2010 wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden 3.783 Fischereischeine neu erteilt (2009: 3.169 FS).
In der anliegenden Grafik ist die Ausgabe der Fischereiabgabemarken (FAM) im Zehnjahreszeitraum dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Anzahl der ausgegebenen FAM auch die Küstenfischer (ca. 800) und Binnenfischer (ca. 250) enthält; für die Jahre ab 2005 sind in der Gesamtzahl auch die FAM der erteilten Touristenfischereischeine enthalten.

Touristenfischereischein
Mit der Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein vom 6.Juni 2005 wurde die Ausgabe des Touristenfischereischeines in M-V bereits zum 1. Juli 2005 vor dem eigentlichen In-Kraft-Treten des Fischereigesetzes und der Fischereischeinverordnung (01.09.2005) erlassen.
Die zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden) teilen die statistischen Daten zur Anzahl der ausgegebenen Touristenfischereischeine an Bürger anderer Staaten, an Bürger anderer Bundesländer und an Bürger aus M-V der oberen Fischereibehörde nach Ablauf des Kalenderjahres mit. Die Verhältnisse und die Entwicklung seit dem Zeitpunkt der Einführung sind in den nachfolgenden Grafiken dargestellt.

Angelerlaubnisse
Für die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel werden durch die Fischereiberechtigten der jeweiligen Gewässer Angelerlaubnisse i.W. als Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten ausgegeben.
Die Anzahl der durch die Fischereiberechtigten ausgegebenen Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V sind in der unten angefügten Darstellung abgebildet. Es ist hierbei anzumerken, dass ab dem Jahr 2006 die Angelerlaubnisse der Hansestadt Rostock für Unterwarnow und Breitling (aufgrund Änderung der Gewässerzugehörigkeit gem. der Anlage zum Fischereigesetz) und ab dem Jahr 2007 die Angelerlaubnisse der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Statistik aufgenommen wurden.

Die von den Fischereiberechtigten der Binnengewässer des Landes M-V(durch die Eigentümer, Pächter, Fischereibetriebe, Angelvereine/-verbände etc.) ausgegebenen Angelerlaubnisse sind in der unten angefügten Abbildung dargestellt. Es ist hierbei anzumerken, dass ab dem Jahr 2006 die Angelerlaubnisse der Hansestadt Rostock für Unterwarnow und Breitling in der Statistik für Binnengewässer nicht mehr dargestellt sind (siehe Änderung der Gewässerzugehörigkeit gem. Anlage zum Fischereigesetz).

zuletzt geändert am: 09.03.2011

