Fische, Krebs- und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus

 

Was wird untersucht?

  • Frische und gefrorene Fische oder Filets (z.B. Rotbarsch, Seelachs, Hering)
  • Kaltgeräucherter Fisch (z.B Räucherlachs)
  • Heißgeräucherter Fisch (z.B. Stremellachs, Forellenfilets, Makrelen, Schillerlocken)
  • Salzfischerzeugnisse (z.B. Matjes, Sardellen)
  • Marinaden (z.B. Rollmops, Bismarckhering, eingelegter Brathering, Heringsröllchen)
  • Anchosen (z.B. Heringsfilets "Nordische Art", Kräuterhering)
  • Kochfischerzeugnisse (z.B. Hering in Gelee, Fischsülze)
  • Konserven (z.B. Thunfischschnitzel in Öl und/oder eigenem Saft oder Aufguss)
  • Krebs- und Weichtiere (z.B. Muscheln, Garnelen (frisch mariniert, gekocht oder in Konserven))
  • Küchenfertig vorbereitete Fischerzeugnisse (z.B. Fischstäbchen)

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Bestimmung des Frischezustands und/oder der sensorischen Eigenschaften
  • Überprüfung der Lebensfähigkeit von ?lebenden Muscheln?
  • Untersuchung auf Mikroorganismen (Lebensmittelvergifter wie z.B. Salmonellen, Listerien und Vibrionen, Verderbniserreger wie z.B. Pseudomonaden oder Hefen sowie Untersuchungen zur Sterilität von Konserven)
  • Oberflächenkontamination mit lebensmittelassoziierten Viren
  • Untersuchung auf Nematoden (Fadenwürmer)
  • Untersuchung auf Histamin und andere biogene Amine
  • Untersuchung auf Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Farbstoffe)
  • Bestimmung der Inhaltsstoffe (z.B. Eiweiß, Wasser, Fett, Asche)
  • Untersuchung auf Rückstände (z.B. auf. Pharmakologische Wirkstoffe, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle wie unter anderem Quecksilber, Blei und Cadmium)
  • Bestimmung der Tierart
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2010

Fische - Beanstandungsrate: 6,2 %
Proben: 161, davon beanstandet:  10
Gesundheitsschädlich, Gesundheitsgefährdend ( 1 )
Eine Verdachtsprobe Thunfisch wies eine gesundheitsschädliche Histaminkonzentration auf und war damit Auslöser einer Erkrankung.
Wertgemindert ( 1 )
Ein Welsfilet war aufgrund sensorischer und mikrobiologischer Abweichungen verderbgefährdet und dadurch in seinem Wert nicht unerheblich gemindert.
Irreführung ( 3 )
Drei Proben wurden unter irreführenden Bezeichnungen (Tierartangabe) in den Verkehr gebracht.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 6 )
Bei 6 Proben war die Kennzeichnung nicht rechtskonform. Es fehlten geforderte Angaben besonders bei tiefgefrorenen Erzeugnissen. Bei zwei Proben Regenbogenforellen war die Herkunftsangabe nicht eindeutig.
Hinweise ( 7 )
7x wurden der Lebensmittelüberwachungsbehörde fachliche Hinweise zugearbeitet. Dabei handelte es sich zumeist um moderate mikrobiologische Abweichungen, aber auch leichte Kenn-zeichnungsmängel.

Fischerzeugnisse - Beanstandungsrate: 15,2 %
Proben: 309,  davon beanstandet: 47
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Zwei Verdachtsproben Räucherfisch waren sensorisch/mikrobiologisch verdorben.
Wertgemindert ( 5 )
Ein Räucherfisch in Aspik wurde aufgrund sensorischer Abweichungen als wertgemindert beurteilt. Eine Probe Stremellachs war verderbgefährdet und dadurch in seinem Wert nicht unerheblich gemindert. Bei zwei Proben (Matjes bzw. Matjesfilet Nordischer Art) war der laut Leitsätzen geforderte Fettgehalt zu gering. Bei einer Probe Brathering wurde das geforderte Abtropfgewicht von 50 % nicht eingehalten.
Irreführung ( 15 )
Bei 9 Proben lagen irreführende Verkehrsbezeichnungen vor (z.B. wurde schwarzer Heilbutt als ?Heilbutt? vermarktet, ?Matjes nach nordischer Art? wurde als ?Matjes? verkauft). Bei mehreren Proben wurden irreführende Angaben im Rahmen der Nährwertkennzeichnung gemacht (deutliche Abweichungen im Fettgehalt).
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 22 )
Bei 22 Proben war die Kennzeichnung nicht rechtskonform. Es fehlten z.B. MHD, Nennfüllmenge, Herstellerangaben, Loskennzeichnung oder die Mengenangaben wesentlicher Bestandteile (Quid). Bei einer Probe Buttermakrele fehlten auch die geforderte Verbraucherinformationen über die Zubereitungs-/Garmethoden und dem Risiko, infolge etwa vorhandener Stoffe Magen-Darm-Störungen zu erleiden.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung ( 12 )
Bei 5 Proben waren im Produkt enthaltene Konservierungsstoffe oder Süßstoffe nicht gekennzeichnet. Bei einer Probe Matjes wurden nicht zugelassene Farbstoffe nachgewiesen. Bei 6 Proben wurde der zulässige Höchstgehalt an Saccharin bzw. an Konservierungsstoffen deutlich
überschritten.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen ( 1 )
Eine Probe geräucherter Rotbarsch wurde aufgrund einer für dieses Erzeugnis untypisch hohen Keimkonzentration als hygienisch nachteilig beeinflusst bewertet.
Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten ( 2 )
Bei zwei Proben Dorschleber im eigenen Saft wurde der zulässige Grenzwert an Dioxinen/Furanen und dioxinähnlichen PCB überschritten.
Hinweise ( 32 )
32x wurden der Lebensmittelüberwachungsbehörde fachliche Hinweise zugearbeitet. Dabei handelte es sich um moderate mikrobiologische Abweichungen sowie leichte Kennzeichnungsmängel und sensorische Mängel.

Krusten-, Schalen-, Weichtiere    Beanstandungsrate:    16,7 %
Proben: 120 - davon beanstandet: 20
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Zwei Proben (Tiefseegarnelen und eine Meeresfrüchtemischung ?Frutti di Mare?) wurden wegen mittel- bis hochgradigem Gefrierbrand (ca. 60 %) verbunden mit einer deutlichen Schneebildung beanstandet.
Wertgemindert ( 1 )
Eine Probe Nordseekrabben zeigte geringgradigen Gefrierbrand.
Irreführung ( 12 )
Bei 7 Proben war die Kennzeichnung der Probe geeignet, den Verbraucher zu täuschen. U.a. wurden Garnelen fälschlicherweise als ?Scampi? bezeichnet. Bei einer Probe wurden die Angaben ?naturbelassen/ungewürzt? als irreführend beurteilt. 4 Proben fielen durch irreführende Angaben bei der Nährwertkennzeichnung auf.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 6 )
Bei 6 Proben war die Kennzeichnung nicht rechtskonform. Es fehlten z.B. MHD, Nennfüllmenge, Herstellerangaben, Loskennzeichnung oder die Mengenangaben wesentlicher Bestandteile (Quid) sowie das Abtropfgewicht.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung ( 5 )
Bei 5 Proben wurden die zulässigen Höchstgehalte an Konservierungsstoffen deutlich überschritten (Garnelen ?Mediterrana?, Eismeergarnelen).
Hinweise ( 14 )
14x wurden der Lebensmittelüberwachungsbehörde fachliche Hinweise zugearbeitet. Dabei handelte es sich um moderate mikrobiologische Abweichungen, leichte sensorische Abweichungen sowie leichte Kennzeichnungsmängel.

Ergebnisse der Jahre 2007/2008/2009 im Archiv.



zuletzt geändert am: 20.06.2011