Suche
Ehrenamtliche Fischereiaufsicht
Wie wird man ehrenamtlicher Fischereiaufseher ?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zur Zeit 579 (Stand: 2010) ehrenamtliche Fischereiaufseher (eaFA), die auf den Gewässern der Angelvereine und der Binnenfischereibetriebe die Fischereiausübung kontrollieren. Vielfach wird von den Angelvereinen angefragt, was man tun muss, um eaFA zu werden, welche Voraussetzungen ein eaFA mitbringen muss und wie das Verfahren zur Bestellung eaFA abläuft.
Zunächst einmal ist die innere Einstellung zur Sache wichtig. Man muss davon überzeugt sein, etwas für den Schutz der Fischbestände und des Fischereirechts tun zu wollen. Die Angelvereine, Binnenfischer und sonstigen Fischereiberechtigten besetzen die Gewässer mit Fischen, um die Bestände zu erhalten und um vom Aussterben bedrohte Fischarten zu stützen bzw. wieder einzubürgern. Die Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei enthalten Schutzmaßnahmen, Gebote und Verbote um eine nachhaltige Fischerei auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Die zweite wichtige Voraussetzung ist freie Zeit. Hat man genügend freie Zeit um Kontrollgänge an den Gewässern durchzuführen? Meistens erfolgt diese nach Feierabend bzw. an Wochenenden mit anderen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern gemeinsam. Auch die körperliche Konstitution sollte ebenfalls entsprechend sein, um längere Strecken in unwegsamen Gelände bewältigen zu können. Weitere Voraussetzungen sind die Volljährigkeit, der Besitz eines Fischereischeines und kein Eintrag im Führungszeugnis.
Das Verfahren zur Verpflichtung:
Vor einer Bestellung zum eaFA ist die zuständige Fischereibehörde gemäß § 24 Abs.3 des LFischG M-V verpflichtet, die Eignung und die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen.
Um die notwendigen Kenntnisse für die Fischereiaufsicht zu erwerben, wird es als erforderlich angesehen, ein Jahr (eine Fischereisaison) als Zeuge bei Kontrolleinsätzen einer Gruppe von Fischereiaufsehern mitzuwirken. Die Tätigkeit als Zeuge soll dazu dienen, sich das Grundwissen auf den Gebieten des Fischerei-, Ordnungs- und Strafrechtes anzueignen und nach den ersten Erfahrungen mit der Fischereiaufsicht eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, inwieweit man sich für dieses Ehrenamt berufen fühlt und ob man tatsächlich die erforderliche Zeit dafür aufbringen kann und will. Der Gruppenleiter wird bei erfolgreicher Mitarbeit in der Gruppe mit seiner Unterschrift den Antrag befürworten und die Zeugentätigkeit bestätigen. Die Antragsformulare sind bei den Gruppenleitern bzw. bei der zuständigen Fischereibehörde erhältlich.
Wenn die Entscheidung nach der Zeugentätigkeit für eine Mitarbeit in der eaFA ausfällt, so ist der Antrag auf Verpflichtung bis zum 31.10. an die zuständige Fischereibehörd zusammen mit einem Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister zu senden (Anträge auf Führungszeugnis sind beim zuständigen Ordnungsamt/Meldeamt zu stellen).
In der zuständigen Fischereibehörde wird dann ein schriftlicher Eignungstest über das erworbene Wissen zur Fischereiaufsicht zu absolvieren sein. Der Eignungstest findet i.d.R. Anfang Dezember statt und ist gebührenpflichtig (30 Euro). Bei Bestehen des Eignungstestes folgt eine Einladung zur Verpflichtungsveranstaltung, die i.d.R. Anfang Februar stattfindet und auf der nochmals eine Komplexschulung durchgeführt wird sowie die Ausweise für Fischereiaufseher und weitere Materialien ausgegeben werden. Die Verpflichtung ist ebenfalls kostenpflichtig (20 Euro).
Die zuständige Fischereibehörde ist bis zum 30.06.2012 das LALLF (Abt. Fischerei), ab dem 01.07.2012 sind die neuen Landkreise als untere Fischereibehörden für die Verpflichtung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern zuständig.
Weitere Informationen zur Verpflichtung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern können bei Bedarf telefonisch beim LALLF ? Abt. Fischerei ? Herr Reuter (0381 / 4035704) erfragt werden.
zuletzt geändert am: 27.12.2010

