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Gabriele Tardel

 

Die Beschwerdeprobe

Die Lebensmittelüberwachung kann Untersuchungen nur stichprobenartig durchzuführen.
Dennoch kann jeder Verbraucher, der Mängel bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln feststellt, diese als Beschwerdeproben bei den Lebensmittelkontrolleuren der für seinen Wohnort zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte abgeben.
Hierbei entstehen dem Beschwerdeführer bzw. dem Verbraucher, außer dem Kaufpreis der Ware und den eigenen Anfahrtskosten, keine weiteren Ausgaben.

Die Beschwerdeprobe und eine möglichst identische Vergleichsprobe werden von den Lebensmittelkontrolleuren dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt. Die wissenschaftlichen Sachverständigen entscheiden dann, welche Untersuchungen für die Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften relevant sind.


Voraussetzung für eine sinnvolle Untersuchung ist, dass die Mängel des Lebensmittels nicht durch den Beschwerdeführer selbst verursacht wurden, wie z.B. durch unsachgerechte Lagerung nach dem Einkauf. Anschließend werden die Proben von den Sachverständigen begutachtet. Bei Beanstandungen leiten die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden weiterführende Maßnahmen ein.

Für die Aufnahme einer Beschwerdeprobe sind die folgenden Angaben (*pdf) zum Vorgang niederzuschreiben, damit die zuständigen Behörden den Vorgang bearbeiten können. 



zuletzt geändert am: 03.02.2011