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Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2011

Kontrolldurchführung

Durch die Mitarbeiter der Fischereiaufsichtsstationen des LALLF wurden im Jahr 2011 - 4.605 Fischereikontrollen (davon 2.394 Seekontrollen und 2.211 Hafenkontrollen) und 14.174 Anglerkontrollen durchgeführt. 

Zusammen mit den rund 18.300 Kontrollen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht und den Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden damit mehr als 40.000 Angler einer Kontrolle unterzogen.

 

Feststellung rechtswidriger Handlungen

Im Jahr 2011 wurden im LALLF insgesamt 1.680 rechtswidrige Handlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Die Anzahl zum Vorjahr ist damit gleichbleibend.
 
Die Feststellungen wurden im LALLF angezeigt durch:
Mitarbeiter des LALLF                       -    689 Fälle
Ehrenamtliche Fischereiaufseher       -    577 Fälle
Wasserschutzpolizei                         -    377 Fälle
sonstige                                          -     37 Fälle

Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die folgenden Ränge werden belegt durch das Angeln in Schonbezirken, das Angeln mit ungültigem Fischereischein, das Schleppangeln in Fischereibezirken, die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie die Verwendung lebender Köderfische.

 

Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) waren die Feststellungen mit 282 Fällen zum Vorjahr geringfügig sinkend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung etc.) (64 Fälle) wie auch in der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten (54 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der Schonzeit wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 19 Fällen festgestellt.

Die Feststellung ordnungswidriger Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2011 1.288 Feststellungen mit 1.815 ordnungswidrigen Tatbeständen  (s.a. Tab.). 
  

Tatbestand

   2009

   2010

   2011

Verletzung der Fischereischeinpflicht 

   657

   543

   546

Fischereischein ungültig  

   101

     85

   103

Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Küstengewässer) 

   667

   487

   467

Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Binnengewässer) 

   476

   350

   346

Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente 

     18

     12

     15

Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten  

   128

     57

     42

Nichtbeachtung der Schongebiete 

   109

   156

   187

Verwendung lebender Köderfische  

     57

     38

     20

Schleppangeln in Verbotsgebieten  

     83

     39

     62

Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern 

   140

      -

     -

Verletzung sonstiger Gebote und Verbote  

     35

     56

     27

                                                           gesamt

2.471

1.823

1.815

Tab.: Art und Anzahl der registrierten ordnungswidrigen Tatbestände bei Anglern - Jahre 2009 - 2011

Ahndung rechtswidriger Handlungen

Die von den Kontrollbefugten festgestellten rechtswidrigen Handlungen werden durch das LALLF entsprechend der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit entweder an die zuständige Behörde zur Entscheidung abgegeben oder es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet welches i.d.R. durch Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes abgeschlossen wird.

 



zuletzt geändert am: 08.05.2012