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Umsetzung der FischseuchenVO
Die Betriebe der Aquakultur und Fischhaltung sind von den landesfischereirechtlichen Vorschriften weitgehend nicht betroffen, jedoch sind die Betriebe im Rahmen der Umsetzung EU-rechtlicher und bundesrechtlicher Regelungen Maßnahmen für den Fischseuchenschutz betroffen.
In der Anlage befinden sich Formulare und ein Merkblatt für die Betreiber von Fisch haltenden Betrieben hinsichtlich der Verpflichtungen, die sich aus der "neuen" Fischseuchenverordnung ergeben:
zuletzt geändert am: 16.10.2009

