Alkoholfreie Getränke: Mineral-, Quell- und Tafelwasser ? Fruchtsäfte - Erfrischungsgetränke

Was wird untersucht?

  • natürliche Mineralwässer
  • Quellwässer
  • Tafelwässer
  • Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsaftgetränke
  • Fruchtsaftschorlen
  • Limonaden, Brausen, funktionelle Getränke

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Überprüfung der Reinheit, der stofflichen Zusammensetzung  von Wässern
  • Untersuchung der stofflichen Zusammensetzung der Getränke (Extrakt, Gesamtsäure etc.)
  • Bestimmung fruchtspezifischer Inhaltsstoffe (z.B. relative Dichte, lösliche Trockenmasse, Zucker, Mineralstoffe, organische Säuren) bei fruchtsafthaltigen Getränken
  • Nachweis und Bestimmung von besonderen Inhaltsstoffen wie Chinin, Coffein u.a.
  • Überprüfung der Mineralstoffzusammensetzung und des isotonischen Status von Elektrolytgetränken
  • Untersuchung auf Vitamine (wie Vitamin C, Vitamin E, Provitamin A, B-Vitamine u.a.)
  • Untersuchung auf Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Farbstoffe)
  • Untersuchung auf Kontaminaten (wie Hydroxymethylfurfural als Maß für die thermische Belastung von Säften, Patulin in Apfelsaft u.a.)
  • Untersuchung auf Rückstände insbesondere Schwermetalle und andere Elemente
  • mikrobiologische Untersuchungen
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse 2010

Fruchtsäfte, Fruchtnektare - Beanstandungsrate: 9,7 %
Proben: 103 - davon beanstandet: 10
Nicht zum Verzehr geeignet ( 3 )
Ein Holunderbeersaft war aufgrund von Gärung sensorisch und chemisch abweichend, ein Apfelsaft enthielt Schimmelpilze und ein Mehrfruchtsaft enthielt das Schimmelpilzgift Patulin über der zulässigen Höchstmenge. Alle drei Säfte waren nicht  zum Verzehr nicht geeignet.
Wertgemindert ( 2 )
Ein Apfelsaft und ein Johannisbeernektar  waren aufgrund von abweichender Sensorik wertgemindert.
Irreführung ( 2 )
In zwei Fruchtsäften wichen die angegebenen Vitamin- und Mineralstoffgehalte erheblich von den festgestellten Gehalten ab. Die Säfte wurden als irreführend gekennzeichnet beurteilt.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 4 )
Hierbei handelte es sich um fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungselemente. Die Probenahme bei Kleinsterzeugern und Lohnmostereien zeigt immer wieder, dass dort hergestellte Lebensmittel diverse Fehler in der Kennzeichnung aufweisen. Eine Probe ?Apfel? wies gar keine Kennzeichnung auf und bei einer Probe ?Holunderbeersaft? wurde der Zuckerzusatz nicht kenntlich gemacht.
Schadstoffe, Überschreitungen von Höchstgehalten ( 1 )
Eine Probe Apfelsaft enthielt das Schimmelpilzgift Patulin über der zulässigen Höchstmenge.
Hinweise ( 10 )
Die meisten Hinweise wurden auf Grund geringfügiger Kennzeichnungsmängel gegeben.  Bei einem Mehrfruchtnektar und einem Apfelsaft waren die festgestellten Vitamin C Gehalte niedriger als die gekennzeichneten Werte. Bei einem Fruchtnektar lag der gekennzeichnete Fruchtgehalt unter dem von der Fruchtsaftverordnung vorgegebenen Mindestgehalt. Hier wurde eine Überprüfung im Herstellerbetrieb angeregt.

Alkoholfreie Erfrischungsgetränke -  Beanstandungsrate: 9,2%
Proben: 120 - davon beanstandet: 11
Nicht zum Verzehr geeignet ( 2 )
Ein Erfrischungsgetränk mit Kirschgeschmack war mikrobiologisch verdorben und nicht zum Verzehr geeignet.
Irreführung ( 5 )
Vier Erfrischungsgetränke wurden als irreführend beanstandet, da auf der Verpackung Früchte abgebildet wurden, obwohl den Getränken nur Aroma zugesetzt wurde. In einem Bananengetränk war der feststellbare Vitamin C Gehalt erheblich geringer als der ausgelobte Gehalt.
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Eine Saftschorle trug eine unzulässige nährwertbezogene Angabe.
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung ( 3 )
Bei drei Erfrischungsgetränken (lose Ware) aus der Gastronomie fehlte die Kenntlichmachung der zugesetzten Konservierungsstoffe und Farbstoffe.
Hinweise ( 10 )
Die Hinweise bezogen sich zum überwiegenden Teil auf kleinere Kennzeichnungsmängel. Bei einer Probe wurden erhöhte Keimgehalte festgestellt.

Mineral-, Tafel-, Quellwasser - Beanstandungsrate: 6,2 %
Proben: 97  - davon beanstandet: 6
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 1 )
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Mineralwassers war unvollständig.
Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen ( 4 )
Ein Mineralwasser entsprach hinsichtlich der Zusammensetzung nicht im vollen Umfang den Anforderungen der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.
Drei Proben Wasser (lose aus Automaten u.ä.) wiesen hohe Keimgehalte auf.
Nichtübereinstimmung mit Gemeinschaftsrecht bezüglich mikrobiologischer Beschaffenheit ( 1 )
Eine Probe Crushed Ice aus der Gastronomie war mit coliformen Keimen kontaminiert.
Hinweise ( 8 )
Ein italienisches Mineralwasser konnte keiner anerkannten Quelle zugeordnet werden. Ein Mineralwasser zeigte leichte sensorische Abweichungen und bei zwei Mineralwässern war die Abweichung zwischen analytisch festgestelltem Mineralstoffgehalt und angegebenem Mineralstoffgehalt  über der tolerierbaren Schwankungsbreite. Den Abfüllern von vier Mineralwässern wurde empfohlen die Kennzeichnung des Nitratgehaltes zu ändern.



zuletzt geändert am: 20.06.2011